Anträge auf (Alters-)Teilzeit, Beurlaubung oder Antragsruhestand für das kommende Schuljahr müssen regelmäßig bis zum 30. April beim Kultusministerium eingegangen sein. Schulinterne frühere Termine sind nicht verbindlich, sollten aber möglichst eingehalten werden. bpv-Mitglieder finden ausführliche Informationen im Mitgliederbereich.
Antragstellung:
Grundsätzlich gilt, dass Anträge ca. 4 bis 6 Monate vorher auf dem Dienstweg an das Kultusministerium zu richten sind. Die allgemeine Frist für Anträge zum nächsten Schuljahr ist der 30. April. Antragsformulare für alle beschriebenen Varianten findet man auf der Homepage des Kultusministeriums.
Versorgung:
Den voraussichtlichen Ruhegehaltssatz zum Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze kann man im Internet durch Eingabe der persönlichen Daten beim Landesamt für Finanzen (LfF) erhalten.
Eine umfassende Auskunft erhält man auf schriftlichen, formlosen Antrag oder unter Verwendung der Anfrage zu einer Versorgungsauskunft, sofern man das 55. Lebensjahr vollendet hat. Alternativ- oder Mehrfachberechnungen werden jedoch vom LfF grundsätzlich nicht durchgeführt und auch der Hauptpersonalrat kann diese Berechnungen nicht durchführen. Mitglieder des bpv können sich hierfür an unseren Experten Willi Renner wenden.
Individuellere, weitergehende Informationen finden Sie in der Kollegeninformation "Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung".
bpv-Mitglieder finden detailliertere Informationen im Mitgliederbereich.
E-Mail: renner@bpv.de