Die bayerische Schullandschaft zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Schulträger aus. Neben Schulen in Trägerschaft der großen Kirchen und Religionsgemeinschaften existieren auch Schulen, die durch unterschiedliche Schwerpunktsetzung oder Zielsetzung bedingt in nichtstaatlicher Trägerschaft sind.
Für die Lehrkräfte an diesen Schulen in nichtstaatlicher Trägerschaft gelten hierbei unterschiedliche vertragliche Regelungen und teilweise eigene arbeitsrechtliche und tarifvertragsähnliche Regelungen, je nachdem bei welchem Träger sie beschäftigt sind.
Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft können sich als Verbandsmitglieder an das Referat VIII wenden.
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