Im kommunalen Schulbereich in Bayern sind als große Schulträger sicherlich die großen Städte München, Nürnberg und Augsburg zu nennen. Dennnoch existieren auch hier kleinere Träger oder besondere Schulen, wie zum Beispiel die bayerischen Landschulheime.
Für die Lehrkräfte an kommunalen Schulen gilt bei Verbeamtung (ebenso wie für die Beamten des Freistaats) das Bayerische Beamtengesetz. Für kommunal angestellte Lehrkräfte findet der Tarifvertrag des öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.
Zu beachten ist, dass die kommunalen Schulträger durch unterschiedliche Umsetzung der Beurteilungen und teilweise unterschiedliche Beförderungszeiträume die Beschäftigungsverhältnisse anpassen.
Lehrkräfte an Schulen in kommunaler Trägerschaft können sich als Verbandsmitglieder an das Referat VIII wenden.
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