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Einkommensrunde der Länder 2025/26

Forderung: 7 % mehr, mind. 300 Euro mehr

Am 17. November 2025 gaben die Arbeitnehmervertreter in der kommenden Einkommensrunde zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) die Forderungen bekannt:

Forderungen und Erwartungen (u.a.):

  • Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 7 Prozent, mindestens aber 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger der Länder und Kommunen

Hier geht's zu den Pressemitteilungen des BBB und dbb vom 17.11.2025.

Wie geht’s weiter?

Die Tarifverhandlungen starten am 3. Dezember 2025 in Berlin und werden am 15./16. Januar 2026 in Potsdam fortgesetzt, wo sie in der dritten Verhandlungsrunde vom 11. bis 13. Februar 2026 auch enden werden.

Eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie die Versorgungsempfänger/-innen wird mit Sicherheit in nahezu allen Bundesländern kein Selbstläufer. Daher startet der bpv die Social-Media-Kampagne "Leerer Stuhl", die allen Mitgliedern der Schulfamilie eine Teilnahme ermöglicht, ob verbeamtet oder tarifbeschäftigt. Die Einkommensrunde geht also alle an und deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen!


 

Kampagne "leerer Stuhl": Jetzt Mitmachen!

bpv auf Demos & Mahnwachen

Regionalkonferenz in Nürnberg (17.09.2025)

Mit den Regionalkonferenzen hat der dbb die Vorbereitungen der TV-L-Einkommensrunde Anfang September gestartet. In sechs Veranstaltungen, über ganz Deutschland verteilt, waren die Mitglieder der dbb-Fachgewerkschaften aufgefordert, über Probleme am Arbeitsplatz und mögliche Forderungen zur Einkommensrunde zu diskutieren. 

An der letzten der sechs Regionalkonferenzen, die am 17. September in Nürnberg stattfand, nahmen Bezirkspersonalräte des bpv (Gruppe der Lehrer an Gymnasien), Mitglieder des bpv-Arbeitskreises Tarifbeschäftigte und Mitarbeiter der Geschäftsstelle teil. Diskutiert wurden die Arbeitsbedingungen sowie der Verbesserungsbedarf in allen Bereichen. Dabei wurde deutlich: Nur wenn alle Berufs- und Statusgruppen geschlossen auftreten, können die berechtigten Forderungen in den kommenden Verhandlungen durchgesetzt werden. dbb-Chef Volker Geyer resümierte: „Wir müssen alles dafür tun, um mehr Personal zu gewinnen. Nur so können wir die Beschäftigten entlasten. Nur so können wir den Bürgerinnen und Bürgern die Qualität in der Daseinsvorsorge bieten, die sie verdienen – egal, ob es um die Bildung in den Schulen geht oder um die Sicherheit auf den Straßen. Die Formel ist simpel: Ohne attraktive Arbeitsbedingungen und ohne konkurrenzfähige Gehälter gibt es kein Personal. Das hat für uns in der kommenden Einkommensrunde oberste Priorität!“

FAQ zu den Tarifverhandlungen 2025/26

  • Was wird gefordert?

    Am 17. November 2025 wurden die Forderungen bekannt gegeben.

    Die Kernforderungen:

    • Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens 300 Euro
    • Laufzeit: 12 Monate
  • Um wen geht es?

    Bei der Tarifrunde der Länder (TV-L) geht es um Lohnerhöhungen für rund 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte bei den Bundesländern und indirekt um ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte sowie rund 1 Million Versorgungsempfänger. Der bpv vertritt hier v.a. Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte an Gymnasien und FOSBOS.

    Das Ergebnis der Tarifverhandlungen wird üblicherweise auf die Beamtenbesoldung und -versorgung zeit- und wirkungsgleich übertragen, weshalb die Verhandlungen nicht nur für tarifbeschäftigte Lehrkräfte wichtig sind!

    Nicht betroffen sind die Tarifbeschäftigten der Kommunen und des Bundes, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt, sowie Hessen. Für Hessen wird ein eigenständiger Tarifvertrag (TV-H) verhandelt.

  • Was ist der TV-L?

    Der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) ist zum 1. Oktober 2006 in Kraft getreten und hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) abgelöst. Er ist die Rechtsgrundlage für die Gestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand, die Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, und den im Beschäftigtenverhältnis stehenden Arbeitnehmern. Der Tarifvertrag der Länder gilt somit für die Arbeitnehmer aller Bundesländer bis auf Hessen. Für Hessen wird ein eigenständiger Tarifvertrag (TV-H) verhandelt.

    Der TV-L enthält die Mindestbedingungen, wie z.B. die wöchentliche Arbeitszeit, den Anspruch auf Erholungsurlaub und die Bezahlung. Gegenstand der alle 12 bis 36 Monate durchgeführten Verhandlungen sind in der Regel die Entgelterhöhungen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

  • Was ist die Laufzeit eines Tarifvertrages?

    Im Rahmen jeder Tarifverhandlung wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart, mit deren Ablauf frühestens ein Tarifvertrag oder einzelne Regelungen des Tarifvertrags gekündigt werden können. Nach einer solchen Kündigung wirkt ein Tarifvertrag jedoch so lange nach, bis ein neuer Abschluss erzielt wird. 

    Die Laufzeit der aktuellen Entgeltregelungen beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

  • Wie funktionieren die Tarifverhandlungen?

    Bei den Verhandlungsrunden treffen Gewerkschaften und Verbände und Arbeitgeber aufeinander und verhandeln über den neuen Tarifabschluss. Gewerkschaften gehen mit einer bestimmten Forderung in die Verhandlung. Die Forderungen für die Einkommensrunde der Länder 2025/26 werden am 17. November 2025 bekannt gegeben.

    Wie in den vorangegangenen Tarifrunden werden vorerst drei Verhandlungstermine angesetzt:

    • Erste Verhandlungsrunde: 3. Dezember 2025 in Berlin (Beginn der Verhandlungsrunde)
    • Zweite Verhandlungsrunde: 15.-16. Januar 2026 in Potsdam
    • Dritte Verhandlungsrunde: 11.-13. Februar 2026 in Potsdam.

    Tarifverhandlungen werden üblicherweise von Mahnwachen, Kundgebungen und Warnstreiks begleitet, um die Forderung der Gewerkschaften und Verbände zu untermauern.
     

  • Was passiert, wenn kein Ergebnis erzielt wird?

    Wurden die geplanten Verhandlungsrunden ohne Ergebnis beendet, sind die Tarifverhandlungen gescheitert. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten: entweder werden neue Verhandlungstermine vereinbart, es wird ein Schlichter eingeschaltet oder es wird gestreikt. 

    Falls die Vertragsparteien eine Schlichtungsvereinbarung getroffen haben, kann die Schlichtung angerufen werden. Eine Schlichtungsvereinbarung kann auch während der Verhandlungen getroffen werden.

    Arbeitskampf ist das letzte Mittel, um die Forderungen durchzusetzen. Ob ein Streik ausgerufen werden soll, entscheiden Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung.
     

  • Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?

    Ein Warnstreik ist zeitlich und räumlich klar begrenzt und kann bereits während der laufenden Verhandlungen stattfinden. Es bedarf weder einer Urabstimmung noch eines Scheiterns der Tarifverhandlungen. Er dient dazu, den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Voraussetzung ist ein Aufruf der Fachgewerkschaft.

    Der Streik, auch Erzwingungsstreik genannt, wird dagegen erst nach Scheitern der Tarifverhandlungen mittels Urabstimmung ausgerufen. Die Gewerkschaften entscheiden dann, welche Arbeitnehmergruppen in welchen Regionen gemeinsam die Arbeit niederlegen. 
     

  • Wer darf streiken?

    Tarifbeschäftigte, die in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband organisiert sind, können an Streiks teilnehmen. 

    Ein Streik ist rechtmäßig, wenn er ohne Verstoß gegen die Friedenspflicht oder gegen das Gesetz von einer Gewerkschaft beschlossen oder übernommen und auf ein im Arbeitskampf zulässiges – also tarifvertraglich regelbares – Ziel gerichtet ist.

    Beamte dürfen nicht an Streiks teilnehmen, auch wenn das Ergebnis der Tarifverhandlungen die Beamten indirekt betrifft. Das Beamtenverhältnis wird durch Bundes- oder Landesgesetze und nicht durch einen Tarifvertrag geregelt. Zudem schließt die Treuepflicht gegenüber dem Staat den Streik aus (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG). Aber: Beamte können und sollten ihre tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen trotzdem unterstützen, z.B. indem sie in ihrer Freizeit an Kundgebungen oder Warnstreiks teilnehmen, um so ihre Solidarität zu bekunden. Dies gilt auch für Versorgungsempfänger. Außerhalb der Dienstzeit ist die Teilnahme an Demonstrationen für Beamte zulässig und darf vom Dienstherrn nicht verhindert werden.
     

  • Welche Folgen hat ein Streik für Tarifbeschäftigte?
    • Kann ich wegen der Teilnahme am Arbeitskampf gekündigt werden?

    Durch die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik wird der Arbeitsvertrag nicht verletzt, und Arbeitnehmende dürfen nicht abgemahnt oder gekündigt werden. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen.

    • Erhalte ich mein Entgelt weiter?

    Der Arbeitgeber kann seine Angestellten aussperren (d.h. die Arbeitnehmer unter Verweigerung der Entgeltzahlung von der Arbeit ausschließen). Der Arbeitgeber ist für die Zeit eines (Warn-) Streiks nicht zur Bezahlung des Arbeitslohns verpflichtet (§ 323 BGB). Stattdessen erhalten Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld von ihrer Fachgewerkschaft. Streikgeld ist steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

    • Muss ich die ausgefallene Arbeitszeit nachholen?

    Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Nachholung von Arbeitsstunden, die wegen Arbeitskampf ausgefallen sind. Dies folgt daraus, dass für die Zeit des Arbeitskampfs auch kein Entgelt an Streikende gezahlt wird.

    • Bin ich weiter kranken- und unfallversichert?

    Während des Arbeitskampfs bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung bestehen. Auch bei privat Krankenversicherten läuft die Versicherung weiter. Aber: Wenn durch die Streikteilnahme für einen vollen Kalendermonat kein Entgeltanspruch besteht, müssen Arbeitnehmende u. U. den vollen Versicherungsbeitrag selbst zahlen.

    Es besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Arbeitskampfteilnahme. Private Unfallversicherungen laufen im Regelfall weiter.

  • Muss ich es der Dienstelle melden, wenn ich streike?

    Der Dienststelle soll mitgeteilt werden, in welchem Zeitraum man streikt. Dies dient der Rechtssicherheit, da sonst der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Beschäftigte unentschuldigt fehlt. Zudem erhält der Beschäftigte für den Zeitraum des Streiks kein Gehalt. 

  • Dürfen Beamte zum Streikbruch eingesetzt werden?

    Nein! Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993 ist der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Tarifbeschäftigter verfassungswidrig, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird. 

    Gegen eine solche Anordnung des Dienstvorgesetzten sollten Beamtinnen und Beamte ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit äußern. Wird die dienstliche Anweisung aufrechterhalten, sollten Beamtinnen und Beamte sich diese schriftlich geben lassen und dagegen remonstrieren (§ 36 Abs. 2 BeamtStG). Die Tätigkeit auf dem eigenen Dienstposten bleibt angesichts des beamtenrechtlichen Streikverbots hiervon selbstverständlich unberührt.
     

  • Wie erfolgt die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamtinnen und Beamten?

    Für sämtliche Änderungen des geltenden Rechts einschließlich von Besoldungs- und Versorgungsanpassungen müssen entsprechende Gesetze verabschiedet werden. Aus diesem Grund dauert die Übertragung meist etwas länger und damit auch die Auszahlungen bei den Beamten und Versorgungsempfängern trotz mit dem Tarifergebnis inhaltsgleicher Gesetze. So dauern die Gesetzgebungsverfahren nicht selten mehrere Monate oder ein halbes Jahr. Um diese Verzögerung möglichst gering zu halten, gewähren vielfach die Dienstherren bereits vor endgültiger Verabschiedung der Gesetze Abschlagszahlungen.

  • Warum ist Hessen kein Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)?

    Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten, um günstigere Abschlüsse zu erreichen.

dbb-Erklärvideos zu den Tarifverhandlungen

Die beiden Erklärvideos unseres Dachverbands dbb zeigen, wie eine Einkommensrunde abläuft und wie ein Tarifvertrag zustande kommt. 

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