Sie sind neugierig, was die Rolle des Personalrats ist und wie Sie herausfinden, welches Personalratsgremium für Ihre Fragen zuständig ist?
Der Personalrat füllt den Bereich der Mitbestimmung und Mitwirkung in Personalangelegenheiten, der im Bereich der freien Wirtschaft dem Betriebsrat obliegt. Wo für den Betriebsrat das Betriebsverfassungsgesetz die Rechtsgrundlage darstellt, ist das für den Personalrat das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG). Als Personalrat können die von den Beschäftigten der Dienststelle(n) gewählten Vertretungen mit der Dienststelle auf Augenhöhe verhandeln. Sie sind in Ihrer Funktion als PR nicht weisungsgebunden, sondern unterliegen nur dem Gesetz. An kirchlichen Schulen heißt der Personalrat Mitarbeitervertretung (MAV). Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der MAV ist die MAVO (MAV-Ordnung).
Als Kollege/Kollegin an einem staatlichen Gymnasium, einer staatlichen FOSBOS oder einer anderen Behörde (ISB, ALP, MB-Dienststelle, ...) können Sie sich an den örtlichen Personalrat (ÖPR) an Ihrer Dienststelle wenden. Der ÖPR gibt regelmäßig auf Personalversammlungen einen Rechenschaftsbericht ab. Auch außerhalb dieser Versammlungen nimmt er Ihre Anregungen und Beschwerden entgegen. Die Personalvertretung unterliegt dabei der Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre explizite Erlaubnis werden Beratungsgegenstände weder gegenüber anderen Kollegen noch gegenüber der Schulleitung oder Dritten angesprochen. Auf Ihre Bitte hin kann die Personalvertretung aber auch begründete Anliegen gegenüber der Schulleitung/Dienststellenleitung ansprechen und auf Abhilfe dringen.
Soweit Sie als tarifbeschäftigter Arbeitnehmer (befristet oder unbefristet) sind, können Sie sich für Ihr Beschäftigungsverhältnis (Verträge, Eingruppierung, weiteres) auch an den Bezirkspersonalrat beim Landesamt für Schule in Gunzenhausen wenden. Lehrkräfte wenden sich an die Gruppe der Lehrkräfte, Verwaltungsangestellte an die Gruppe der Arbeitnehmer.
Für alle staatlichen Lehrkräfte sind - soweit Entscheidungen des Kultusministeriums betroffen sind oder eine Zuständigkeit nach BayPVG besteht - auch die Mitglieder des Hauptpersonalrats zuständig. Sie werden dabei durch die Gruppe der Lehrer an Gymnasien bzw. die Gruppe der Lehrer an beruflichen Schulen im HPR vertreten.
Lehrkräfte, die außerhalb des Unterrichtsbetriebs wie Verwaltungsbeamte beschäftigt werden, wenden sich an die Gruppe der Beamten im HPR.
Auch kommunale Schulen unterliegen dem BayPVG und haben einen Personalrat. Die Hauptpersonalräte sind dann allerdings nicht zuständig. Unterstützung erhalten Sie dennoch: Über den AK Personalvertretung, die zuständigen Referenten im Hauptvorstand und durch das Rechtsschutzreferat.
Als Kollege oder als Kollegin, der sich mit dem Gedanken trägt, für den Personalrat zu kandidieren, möchten wir Sie ermutigen, auf den Unterseiten zu stöbern, und insbesondere auch die Berichte aus dem Hauptpersonalrat und unsere Kollegeninformationen zu nutzen. Die Informationen helfen Ihnen, sich mit Personalvertretungsthemen vertraut zu machen, und hoffentlich auch Lust auf die Vertretung Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu bekommen. Die regelmäßigen Wahlen finden alle fünf Jahre statt, das nächste Mal 2026. Sollten Sie bereits kandidiert haben und jetzt "erster Nachrücker" sein, können Sie auch jetzt schon an einer Grundschulung des bpv teilnehmen.
Als amtierender Personalrat spielen Sie eine wichtige Rolle in Ihrer Dienststelle und haben nicht nur die Aufgabe, die Anregungen und Beschwerden Ihrer Kolleginnen und Kollegen aufzunehmen, sondern auch generell darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Tarifverträge zu Gunsten Ihrer Kollegen eingehalten werden. Sie haben damit eine außerordentlich wichtige Aufgabe und unterstützen durch Ihre kritisch-konstruktive und vertrauensvolle wie vertrauliche Kommunikation mit dem Schulleiter/der Schulleiterin. Ziel ist immer das Zusammenwirken "zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben" (Art. 2 BayPVG). Bei dieser wichtigen Aufgabe, die Sie als Ehrenamt ausüben, unterstützen wir Sie gerne! Ihr direkter Draht zum HPR stellt sicher, dass Sie auch in akuten Situationen Hilfe bekommen. Darüber hinaus bietet der bpv Schulungen für Personalräte an, in denen Sie zu allen Themen rund um Ihr Mandat immer aktuell fortgebildet werden.
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