Wohnraum gesucht? Schau vorbei in der bpv-Wohnungsbörse!

218 Beförderungen und Höhergruppierungen zum Juni 2024

Es gab zum 01. Juni 2024 insgesamt 147 Beförderungen nach A14 und 69 nach A15 sowie zwei Höhergruppierungen nach E14. Die Zahlen bewegen sich aufgrund von zu wenig freien Beförderungsstellen unter dem Durchschnitt der Vorjahre. Das Kohortendatum gibt nicht den realen Beförderungstermin an. Es hat eher die Bedeutung einer Platzziffer, die jeder Lehrkraft zugewiesen wird und hängt wesentlich von der letzten periodischen Beurteilung ab. Für die Beförderung nach A14 ist zudem das Datum der Lebenszeitverbeamtung entscheidend. Für die Beförderung nach A15 zählen stattdessen das Datum der Beförderung nach A14 sowie Wertigkeit und Übertragungszeitpunkt der Funktion.

Beförderung nach Anzahl der Beförderungen Kohortendatum bis einschließlich
A14 95 (w), 52 (m), gesamt:147 Januar 2022
A15 44 (w), 25 (m), gesamt: 69 Februar 2027

Mitgliedern des bpv steht ein Beförderungsrechner zur Verfügung, mit dem das individuelle fiktive Beförderungsdatum berechnet werden kann. Diesen sowie weitere Informationen und Diagramme zu Beförderungszahlen und Wartezeiten finden Sie unter www.bpv.de > Lehrkräfte > Beförderung & Funktionen

Um die Beförderungswartezeiten wieder zu verbessern, kann der Landtag zusätzliche Stellenhebungen beschließen. Das haben Ministerpräsident und Kultusminister auf der bpv-Hauptversammlung im Juli 2023 zugesagt und in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Leider sind im aktuellen Doppelhaushalt für 2024 und 2025 gar keine Stellenhebungen vorgesehen, nachdem 2023 die Stellenhebungen ausschließlich in den Bereich der Grund- und Mittelschulen geflossen sind. Damit gibt es absehbar für die Lehrkräfte an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen drei Jahre in Folge keine zusätzlichen A14-Stellen und damit keine Entspannung bei den Wartezeiten auf die Regelbeförderung. Sie haben sich sogar noch verlängert, weil große Kohorten zur Beförderung anstehen würden. Der bpv kämpft zusammen mit dem Bayerischen Beamtenbund weiterhin massiv für mehr Haushaltsmittel und sieht hier eine Ungleichbehandlung der jungen Kolleginnen und Kollegen, die sich auch demotivierend und frustrierend bei den Betroffenen auswirkt. Beförderungen und Höhergruppierungen unterliegen der Mitbestimmung der Personalvertretung nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG.

Der HPR dankt den Örtlichen Personalräten für die positiven Rückmeldungen und hat auch selbst sehr gerne zugestimmt. Wir gratulieren den Kolleginnen und Kollegen herzlich!

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!