>

271 Beförderungen und Höhergruppierungen zum Juni 2022

Aufgrund der Wiederbesetzungssperre von drei Monaten stehen die im Februar im Wesentlichen durch Pensionierungen frei gewordenen Stellen zur Neubesetzung im Juni zur Verfügung. Dabei können Kolleginnen und Kollegen bis zu einem bestimmten Kohortendatum (fiktives Beförderungsdatum) befördert werden, bis die freien Stellen vergeben sind. Zusätzlich zu den im Juni 2022 realisierten 270 Beförderungen und einer Höhergruppierung werden noch für momentan beurlaubte Lehrkräfte knapp 50 Beförderungsstellen reserviert, damit diese unmittelbar nach ihrer in Kürze zu erwartenden Rückkehr in den aktiven Dienst befördert werden können.

Das Kohortendatum hat etwa die Bedeutung einer Platzziffer, die jeder Lehrkraft zugewiesen wird. Es hängt wesentlich von der letzten Beurteilung ab. Bei Beförderungen nach A14 entscheidet außerdem das Datum der Lebenszeitverbeamtung. Bei Beförderungen nach A15 zählen stattdessen Wertigkeit und Übertragungszeitpunkt der ausgeübten Funktion sowie der Zeitpunkt der Beförderung nach A14. bpv-Mitgliedern steht ein Beförderungsrechner zur Verfügung, mit dem das individuelle Kohortendatum berechnet werden kann. Diesen sowie weitere Informationen zu Beförderungszahlen und Wartezeiten finden Sie hier

Bei den Beförderungen nach A14 ergibt sich leider weiterhin eine deutliche Zusatzwartezeit im Vergleich zum Kohortendatum. Sie beträgt dieses Mal 14 Monate, da zum 01.06.2022 nur bis zum fiktiven Datum April 2021 befördert werden kann. Grund ist unter anderem, dass vor ca. zehn Jahren besonders vielen Kolleginnen und Kollegen ein Stellenangebot gemacht werden konnte und, ebenso erfreulich, die Probezeit von drei auf zwei Jahre verkürzt wurde. So stehen relativ große Personengruppen jetzt oder demnächst – je nach ihrem Prädikat der letzten periodischen Beurteilung – zur Beförderung an.

Bei den Beförderungen nach A15, die bis zum fiktiven Datum Juli 2026 reichen, haben wir hingegen weiterhin eine deutliche Unterschreitung der fiktiven Wartezeiten um etwa vier Jahre. Das liegt daran, dass hier die Kohorten aufgrund der stärkeren Differenzierung nach Wertigkeit der Funktion, Übertragungszeitpunkt und Ernennungsdatum nach A14 deutlich kleiner sind.

Beförderungen und Höhergruppierungen unterliegen der Mitbestimmung der Personalvertretung nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 des BayPVG. Der HPR dankt den örtlichen Personalräten für die positiven Rückmeldungen und hat sehr gerne den Beförderungen und der Höhergruppierung zugestimmt. Für den nächsten Beförderungstermin im November 2022 hoffen wir auf eine Entspannung der Beförderungssituation nach A14.

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!