>

622 Beförderungen und Höhergruppierungen zum November 2022

Aufgrund der Wiederbesetzungssperre von drei Monaten stehen die im August im Wesentlichen durch Pensionierungen frei gewordenen Stellen zur Neubesetzung im November zur Verfügung. Dabei können Kolleginnen und Kollegen bis zu einem bestimmten Kohortendatum (fiktives Beförderungsdatum) befördert werden, bis die freien Stellen vergeben sind. Das Kohortendatum hat etwa die Bedeutung einer Platzziffer, die jeder Lehrkraft zugewiesen wird. Es hängt wesentlich von der letzten periodischen Beurteilung ab. Für die Beförderung nach A14 ist außerdem das Datum der Lebenszeitverbeamtung entscheidend. Für die Beförderung nach A15 zählen stattdessen das Datum der Beförderung nach A14 sowie Übertragungszeitpunkt und Wertigkeit der übertragenen Funktion.

Nach A14 kann diesmal bis zum Kohortendatum Oktober 2021 befördert werden. So ergibt sich trotz der erfreulich hohen Zahl an Beförderungen weiterhin eine zusätzliche Wartezeit von mindestens 13 Monaten relativ zum Kohortendatum. Grund ist unter anderem, dass vor gut zehn Jahren besonders vielen Kolleginnen und Kollegen ein Stellenangebot gemacht werden konnte und, ebenso erfreulich, die Probezeit von drei auf zwei Jahre verkürzt wurde. So stehen sehr große Kohorten zur Beförderung an.

Bei den Beförderungen nach A15, die bis zum Kohortendatum Februar 2027 reichen, haben wir hingegen weiterhin eine deutliche Unterschreitung der fiktiven Wartezeiten um bis zu vier Jahre und drei Monate. Das liegt daran, dass hier die Kohorten aufgrund der stärkeren Differenzierung nach Wertigkeit der Funktion, Übertragungszeitpunkt und Ernennungsdatum nach A14 deutlich kleiner sind.

Hier können Sie eine graphische Veranschaulichung der Entwicklung der Beförderungszahlen und der Abweichungen der Beförderungstermine von den Kohortendaten im Verlauf der Jahre ansehen. Mitgliedern des bpv steht dort außerdem ein Beförderungsrechner zur Verfügung, mit dem das individuelle Kohortendatum berechnet werden kann.

Es gibt zum 01.11.2022 insgesamt 393 Beförderungen nach A14 und 210 nach A15 sowie 17 Höhergruppierungen nach E14 und zwei nach E15.

Beförderungen und Höhergruppierungen unterliegen der Mitbestimmung der Personalvertretung nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 des BayPVG. Der HPR dankt den örtlichen Personalräten für die positiven Rückmeldungen und hat sehr gerne den Beförderungen und Höhergruppierungen zugestimmt. Wir gratulieren den Kolleginnen und Kollegen herzlich!

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!