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Achtung! Antragsschluss Ende April: Teilzeit, Versetzung, Antragsruhestand etc.

Am 30. April 2024 müssen die Anträge auf Teilzeit, Freistellungsjahrmodelle und Beurlaubung, Versetzung und Rückkehr, Altersteilzeit und Antragsruhestand für das Schuljahr 2024/25 beim Kultusministerium eingegangen sein. Schulinterne frühere Termine sollten soweit möglich eingehalten werden.

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