Achtung: Beihilfesatz kontrollieren!
Aus aktuellem Anlass weist der HPR darauf hin, dass bei nur einem berücksichtigungsfähigen Kind der Beihilfesatz für das berechtigte Elternteil nur 50 Prozent beträgt, bei zwei oder mehr Kindern 70 Prozent. Fällt ein Kind aus der Berücksichtigungsfähigkeit heraus (zum Beispiel wenn die Ausbildung beendet ist oder das 25. Lebensjahr vollendet wurde), muss spätestens innerhalb von sechs Monaten die PKV aufgestockt werden, da ansonsten eine erneute Gesundheitsprüfung anfallen kann. Eine Unterversicherung ist gesetzlich unzulässig. Während einer Elternzeit beträgt der Beihilfesatz unabhängig von der Zahl der Kinder immer 70 Prozent für das berechtigte Elternteil.