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Änderung bei der Erstellung von Anlassbeurteilungen

Per KMS vom 27. März 2024 erging die Information über eine sofortige Änderung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern. Aufgrund aktueller Rechtsprechung darf die Erstellung einer Anlassbeurteilung nicht mehr darauf gestützt werden, dass sich die Leistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten wesentlich verändert haben und sich dies auf das Gesamtprädikat oder die Verwendung auswirkt. Folglich werden Abschnitt A Nr. 4.5.1. Buchst. e) und Abschnitt B Nr. 4.4.1 Buchst. d) der Beurteilungsrichtlinien mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dem hat auch der Hauptpersonalrat zugestimmt.

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