Aktivierung der Lesebestätigung beim Schulmanager ist mitbestimmungspflichtig
Beim Schulmanager gibt es die Möglichkeit, eine Lesebestätigung zu aktivieren.
Diese kann nicht im Verhältnis Lehrer-Eltern oder gar Lehrer-Schüler, aber im Verhältnis Schulleiter-Lehrer sowie Lehrer-Lehrer vom Administrator für alle (Schulleiter + Kollegium) einheitlich aktiviert werden.
Der Unterschied zu Anwendungen wie WhatsApp ist aber, dass man als Nutzer die Funktion nicht deaktivieren kann, sondern nur der Admin für alle. Somit ist für den Schulleiter jederzeit, ohne, dass die Lehrkraft dies verhindern könnte, sichtbar,
- ob eine Lehrkraft eine an sie gerichtete Nachricht des Schulleiters geöffnet hat;
- bei Nachrichten an viele/alle Lehrkräfte: wer diese Nachricht schon geöffnet hat und wer noch nicht.
Das gleiche gilt bei Lehrkräften untereinander. Somit kann jemand sehen, ob ein Kollege die an ihn gerichtete Nachricht geöffnet hat - zum Beispiel sieht ein Mitglied der Erweiterten Schulleitung oder eine Fachschaftsleitung, das/die an seine/ihre Gruppe schreibt, wer die Nachricht schon geöffnet hat und wer nicht.
Damit handelt es sich bei der schulinternen Aktivierung der Lesebestätigungs-Funktion durch den Admin nach unserer Auffassung und der des Kultusministeriums um die Einführung einer technischen Einrichtung, die zur Überwachung der Leistung der Lehrkräfte geeignet ist und damit der Mitbestimmung gem. Art. 75a BayPVG unterliegt. Heißt also: Bevor die Funktion aktiviert wird, muss der Örtliche Personalrat zustimmen.