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Aktualisierter Leitfaden für das Mitarbeitergespräch

Mit KMBek vom 12. August 2025 sind die Regelungen zum Mitarbeitergespräch an staatlichen Schulen geändert worden. Das Mitarbeitergespräch im Sinne der KMBek ist nicht einfach ein Gespräch zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen. Es hat Relevanz für die Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter und wird daher auch dokumentiert. 

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass jedes Mitarbeitergespräch “vor allem ein offener — und vor allem gegenseitiger — Austausch von Erfahrungen, Meinungen, Erwartungen und Informationen zwischen der Lehrkraft bzw. der an der Schule tätigen Person und der Schulleitung auf Augenhöhe” sein sollte. Es kann zu einer gemeinsamen Vereinbarung über (Entwicklungs-)Ziele, führen und der Führungskraft helfen, die Probleme, die Interessen und das Leistungsvermögen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser kennen zu lernen und darauf zu reagieren. Gleichzeitig soll es ihr »eine Rückmeldung über die eigene Leistung als Führungskraft liefern«. Mit der Überarbeitung wird das mögliche Themenspektrum weiter gefasst und die Situation des einzelnen Mitarbeiters steht stärker im Mittelpunkt. 

Ausgenommen bleiben Studienreferendare und -referendarinnen, Beschäftigte mit weniger als ein Viertel der Vollzeit-Unterrichtspflicht, befristete sowie für mindestens ein Jahr beurlaubte Beschäftigte. Bei Menschen mit Schwerbehinderung ist die Schwerbehindertenvertretung frühzeitig vom Gespräch in Kenntnis zu setzen. Sie darf auf Wunsch der jeweiligen schwerbehinderten Beschäftigten auch daran teilnehmen, ansonsten bleibt es in der Regel ein Vier-Augen-Gespräch. 

Grundsätzlich soll ein Mitarbeitergespräch je Beurteilungszeitraum stattfinden, wobei durch die Neufassung bei einer absehbaren Ruhestandsversetzung oder Freistellungsphase mit anschließender Ruhestandsversetzung ggf. auch auf das Gespräch verzichtet werden kann. Detailregelungen sind der KMBek mit dem Az. II.5-5 P 4020-6b.125 110 unter www.gesetze.bayern.de zu entnehmen. Dies soll eine Entlastung für die Schulleitungen und die Kollegien darstellen. 

Entlastend sollte sich auch die gelockerte Dokumentationspflicht auswirken. Auf Wunsch eines oder beider Beteiligten können Inhalte oder Ziele, auch Gesprächsverläufe, formlos festgehalten werden. Ansonsten genügt ein Vermerk in Textform (also ggf. auch digital), dass das Gespräch stattgefunden hat. Die Verwendung des Formulars in der Anlage zur KMBek ist aber nach wie vor möglich. Die Vertraulichkeit, Regelungen zu den Gesprächspartnern bei einer erweiterten Schulleitung und weitere Regelungen bleiben erhalten. 

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