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Alle Jahre wieder - Kontrolle der Bezügemitteilungen

Wie in jedem Jahr ist es sinnvoll, die Zeit zum Jahreswechsel dazu zu nutzen, seine Bezügemitteilung einer gründlichen Durchsicht zu unterziehen, und die darin enthaltenen Angaben zu überprüfen. Wie viele berücksichtigungsfähige Kinder sind (noch) vorhanden und im Orts- und Familienzuschlag berücksichtigt, stimmen Teilzeitmaß und Familienstand? Sind die Kinder dem richtigen Elternteil zugeordnet, dem auch das Kindergeld zusteht? Gegebenenfalls sind auch Auswirkungen auf die Beihilfeberechtigung zu beachten und die ergänzende Private Krankenversicherung muss angepasst werden, wenn man neuerdings nur noch ein berücksichtigungsfähiges Kind hat. 

Ein Abgleich mit früheren Bezügemitteilungen auf Änderungen reicht hier nicht aus, da Fehler sich manchmal über Jahre eingeschlichen haben und so nicht auffallen würden. Hilfreiche Erläuterungen zum besseren Verständnis der Bezügemitteilungen inkl. der verwendeten Abkürzungen und Fachbegriffe finden sich unter www.lff.bayern.de > Themen > Besoldung > Informationen.

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