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Anfechtung der Wahl zur HJAV

Am 21. Januar 2025 erklärte das Verwaltungsgericht München in einer mündlichen Verhandlung die Wahlen zur Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) im Bereich des Kultusministeriums für ungültig. Die HJAV vertritt alle Referendare im Schuldienst und Auszubildende (inkl. Duale Studenten) an den nachgeordneten Behörden. Sie besteht aus sieben Mitgliedern. Nachdem aber viele Referendare ohne eigenverantwortlichen Unterricht an Gymnasien, Realschulen und beruflichen Schulen von der Wahl ausgeschlossen waren, vertraten fünf von sieben Mitgliedern der HJAV die Schularten Grund-/Mittelschule und Förderschule. Nur ein Mitglied vertrat die Gymnasien und ein Mitglied die beruflichen Schulen. Die Realschulen wurden gar nicht vertreten. Nachdem die HJAV nur mit Mehrheitsbeschluss an den HPR (und das Kultusministerium) herantreten kann, wurden Referendare der weiterführenden Schularten bisher de facto nicht vertreten. Sobald der Beschluss des VG München rechtskräftig wird, werden Neuwahlen angesetzt.

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