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Antragsrunde zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2024/25

Derzeit gibt es gut 150 Gymnasien, an denen eine erweiterte Schulleitung eingerichtet ist. Für das kommende Schuljahr werden erneut Ressourcen zur Verfügung gestellt (siehe KMBek vom 08. September 2023 Az. II-BS4424.0/16/8). Die acht in der zugrundeliegenden KMBek gelisteten staatlichen Gymnasien haben zwar Vorrang, sollten die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter nach Einbindung von Personalvertretung und Lehrerkonferenz den in der Einrichtungsverordnung für die erweiterte Schulleitung (ErwSchLV) vorgesehenen Antrag bis zum 31.01.2024 beim Kultusministerium einreichen, die Antragstellung ist der Schule aber freigestellt. Auch nicht aufgezählte Gymnasien mit mindestens 16 staatlichen Lehrkräften können daher einen Antrag stellen und berücksichtigt werden, falls die priorisierten Schulen keinen Antrag stellen und Ressourcen übrig sind. Vor einer Antragstellung sollte sorgfältig das Für und Wider für die jeweilige Schule abgewogen werden, möglichst auch unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer Schulen im Hinblick auf Einrichtung und Konzeption. Wie auch in den vergangenen Jahren gilt daher, dass der örtliche Personalrat vor der Einreichung eines Antrags der Schulleitung rechtzeitig und umfassend informiert und in die Entscheidung über die Antragstellung eingebunden werden soll. Das Konzept ist dabei Teil der umfassenden Information und Beteiligung. Ebenso soll die Lehrerkonferenz über die geplante Antragstellung informiert werden und Gelegenheit erhalten, die Frage der Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Vorfeld zu erörtern. Diese Einbindung des Kollegiums auch hinsichtlich möglicher Konzepte sollte möglichst frühzeitig stattfinden. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter gibt auf den Antragsunterlagen Auskunft über die Einbindung von ÖPR und Kollegium. Neben den "geborenen" Mitgliedern der erweiterten Schulleitung (ständige/r Stellvertreter/in, Mitarbeiter in der Schulleitung) können im Interessensbekundungsverfahren auch Funktionsinhaber in A14 oder A15 zum Zuge kommen. Die Übertragung der Funktion "1111 Mitglied der erweiterten Schulleitung" unterliegt nicht der Mitbestimmung. Nähere Informationen wie auch das KMS finden Sie unter www.bpv.de > Lehrkräfte > Erweiterte Schulleitung.

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