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Aus der Gruppe der Beamten: Personalmaßnahmen, Ordnung in der Dienststelle und Homeoffice-Regelungen

Personalmaßnahmen

Von Ende März bis Mitte Juni wurde die Gruppe der Beamten beim HPR bei insgesamt 58 Personalmaßnahmen im Rahmen einer Mitbestimmung beteiligt. Der überwiegende Teil der Personalmaßnahmen waren Versetzungen/Abordnungen im Rahmen von Stellenbesetzungen und Beförderungen (nach A13, A14, A14 + AZ und A15). Vereinzelt kamen auch Personalmaßnahmen wie etwa Hinausschieben des Ruhestands vor. Die Personalmaßnahmen betrafen Kolleginnen und Kollegen an der ALP, am ISB, an den Regierungen, an den staatlichen Schulämtern und vereinzelt an den MB-Dienststellen (inkl. Schulberatungsstellen), am LAS und an der BLZ. Aktuell befindet sich die Gruppe der Beamten mit dem Kultusministerium in einem Mitwirkungsverfahren bzgl. Beförderungsrichtlinien einer nachgeordneten Behörde. Wir gratulieren allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen herzlichst zu ihrer Beförderung oder zum neuen Aufgabenbereich!

 

Regelungen, die die Ordnung in der Dienststelle betreffen

Im FMS vom 24.05.2022 mit Nr. 25 – P 2506 – 1/95 heißt es: „Ab dem 26. Mai 2022 gibt es somit keine (gesetzlichen) Vorgaben mehr zu evtl. erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie […] Ob und ggf. welche Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie noch erforderlich sind, ist von der jeweiligen Dienststelle eigenverantwortlich in der Gefährdungsbeurteilung bzw. in einem Hygienekonzept festzulegen.“ Dies bedeutet, dass mangels fehlender gesetzlicher Vorgaben oder Bestimmungen seitens des StMFH und des StMUK für die unmittelbar dem KM nachgeordneten Behörden (ohne Schulen) Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayPVG wieder greift. Somit unterliegt jegliche Regelungen, die die Ordnung in der Dienststelle oder das Verhalten der Beschäftigten betrifft, wieder der Mitwirkung durch den örtlichen Personalrat. Ein Hygienekonzept mit Verhaltensanweisungen (z.B. Pflicht in bestimmten Gängen oder Räumen Masken zu tragen und/ oder abzunehmen) darf von der Dienststellenleitung nur unter Mitwirkung der örtlichen Personalvertretung beschlossen werden. Kommt es zu keinem Konsens, kann die örtliche Personalvertretung (unter der Wahrung gesetzlicher Fristen) ein Stufenverfahren beim Hauptpersonalrat einleiten. In einem solchem Fall übernimmt dann das Kultusministerium unter Mitwirkung der zuständigen Gruppe(n) im HPR die Entscheidung.

 

Homeoffice / Telearbeit

Mit KMS Nr. II.5-M1136/9/14 vom 27.05.2022 wurden die Dienststellen (ohne Regierungen, ohne Schulen) durch das KM auf Folgendes hingewiesen: „Bis einschließlich 30. Juni 2022 kann den Beschäftigten weiterhin generell Telearbeit ermöglicht werden, sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und ein geordneter Dienstbetrieb das zulässt. Dies gilt auch für die nicht unterrichtenden Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) an Schulen. Für Lehrkräfte [an Schulen] gelten dagegen die jeweils aktuellen Maßgaben zum Unterricht.“ Grundlage des KMS ist ein FMS vom 10.05.2022. Demnach werden die Regelungen zur freiwilligen Telearbeit im Gesamt-FMS vom 05.11.2021 (GZ: 21 – P 1400 – 1/199) zum 03.06.2022 aufgehoben. „Spätestens ab 1. Juli 2022 finden die im jeweiligen Geschäftsbereich geltenden Regelungen zu Telearbeit/Homeoffice Anwendung.“ In der Regel werden die Dienststellenleitungen hierzu bereits neue Vorgaben für ihre Beschäftigten getroffen oder eine Dienstvereinbarung mit ihrem ÖPR geschlossen haben. 

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