Im Ausschreibungstext für die/den Allgemeine Mitarbeiterin/ Allgemeiner Mitarbeiter einer MB-Dienststelle war bisher im Rahmen des Anforderungsprofils folgende Passage enthalten: "Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss eine aktive Mindestdienstzeit von 5 Jahren, davon mindestens 3 Jahre Unterrichtstätigkeit am Gymnasium oder Tätigkeit in der Schulaufsicht, nach der Verbeamtung auf Lebenszeit nachweisen können."
Der Ausschreibetext wird künftig den im Gymnasialdienst üblichen Wartezeiten angepasst: Aus fünf Jahren werden "58 Monaten" und aus drei Jahren werden "34 Monate". Damit wird dem Beginn des Schuljahres Rechnung getragen, da Funktionsübertragungen zum Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn stattfinden, die Lebenszeitverbeamtung aber stets abhängig vom ersten Schultag ist und sich somit eine Differenz in Größenordnung der Sommerferien ergab. Die Angleichung an den gymnasialen Schuldienst begrüßt unsere Gruppe.
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