Aus der Gruppe der Beamten: Ausschreibung MB-Dienststellen
Gem. Art. 7 Abs. 2 BayGlG sind Behörden gehalten, bei der Ausschreibung von Stellen auf eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit hinzuweisen. Dies wird künftig auch für ausgeschriebene Stellen an den MB-Dienststellen erfolgen. Dabei wird für die allgemeinen Mitarbeiter an den MB-Dienststellen das Mindestmaß von 18 Wochenstunden (18/23) gelten. Obwohl Ausschreibungen nicht unmittelbar der Mitbestimmung unterliegen (sondern nur die Besetzungen selbst), wurde unsere Gruppe im Vorgriff auf die Änderung bereits vom Kultusministerium eingebunden. Die Änderungen betrachten wir als sinnvoll.