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Aus der Gruppe der Beamten: Beurteilungsprädikate

Art. 58 Abs. 3 LlbG listet für die dienstlichen Beurteilungen neue, mögliche Teilprädikate, wie lösungsorientierte Vorgehensweise, pragmatische Arbeitsweise und Ausschöpfung bestehender Beurteilungs- und Ermessensspielräume auf. Unsere Gruppe befindet sich aktuell mit dem Kultusministerium im Gespräch, inwiefern diese Gesetzesänderung Eingang in die nächsten Beurteilungsrichtlinien für den nachgeordneten Bereich finden wird.  

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