Aus der Gruppe der Beamten: Beurteilungsrichtlinien bzw. neue Teilprädikate
Die neuen Teilprädikate gem. Art. 58 Abs. 3 LlbG lösungsorientierte Vorgehensweise, pragmatische Arbeitsweise und Ausschöpfung bestehender Beurteilungs- und Ermessensspielräume werden für Verwaltungsbeamte vergeben. Bei Lehrkräften finden sie nur indirekt Eingang in die anderen Prädikate.