Dazu sollen bei der Betrachtung des auf die drei Einzelkriterien a) „Arbeitserfolg“, b) „Führungs- und Vorgesetztenverhalten“ und c) „Eignung und Befähigung“ reduzierten Formulars für Schulleiterinnen und Schulleiter alle drei Kriterien als Superkriterien herangezogen werden.
Die dargestellte Vorgehensweise soll nur dann Anwendung finden, wenn alle Beurteilungsformulare des jeweiligen Bewerberfeldes unmittelbar miteinander vergleichbar sind.
Dies stellt eine Angleichung an den Auswahlprozess der gymnasialen Schulaufsicht dar, in welcher bei Gleichstand des Gesamtprädikats der Beurteilung zuerst auf die Superkriterien abgestellt wurde und nur bei Gleichstand dieser ein strukturiertes Auswahlgespräch zur Entscheidung stattfand.
Unsere Gruppe wurde vor der Anpassung im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von der zuständigen Abteilung des KM eingebunden. Wir begrüßen diese Änderung, die im Einklang mit aktuellen Urteilen der Verwaltungsgerichte steht.
Eine Anpassung des Auswahlprozesses der Schulaufsicht an beruflichen Schulen und Förderschulen ist bisher nicht notwendig, da aufgrund des starken Bewerbermangels bisher nie ein Gleichstand entstand (oft besteht hier das Bewerberfeld aus nur einem geeigneten Bewerber).