Betroffen sind fast nur gymnasiale Bewerber. Grund hierfür sind laut KM verspätet eingereichte dienstliche Beurteilungen durch den Dienstvorgesetzten. Die Häufung sieht unsere Gruppe im HPR kritisch und steht im Austausch mit dem KM. Das KM versprach uns gegenüber noch deutlicher auf die Verwendung der korrekten Unterlagen (z.B. Anlage G - Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften und Förderlehrkräften in nicht-unterrichtlichen Tätigkeitsbereichen) hinzuweisen. Die MB-Dienststellen als prüfende Behörden der Beurteilungen wurden auch entsprechend sensibilisiert.
Bei verspäteter Beförderung aufgrund fehlerhafter Beurteilung des Dienstvorgesetzten steht der Beamtin bzw. dem Beamten Schadensersatz zu.
Unsere Gruppe im HPR rechnet jede Beförderungswartezeit nach und hört gem. gesetzlicher Vorgabe vor der Beförderung auch den örtlichen Personalrat an. Wir bitten daher auch die örtlichen Personalräte Beförderungen nachzurechnen und uns bei Fragen oder Unstimmigkeiten im Rahmen der ÖPR-Hörung zu informieren.