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Beitragsbemessungsgrenzen für 2024

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. In der gesetzlichen Krankenversicherung stieg die Bemessungsgrenze auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro beziehungsweise monatlich 5.775 Euro. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist Anfang des Jahres gestiegen: in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat

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