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Beurteilung 2026 – Beurteilungsbeiträge

Für die meisten Schulen endet der Zeitraum für die periodische Beurteilung mit Ablauf des 31.12.2026, ein erstes Tableau übermitteln die Schulleitungen im Oktober an die Ministerialbeauftragten. Erforderlich ist neben dem (fakultativen aber sinnvollen) Selbstauskunftsbogen die Abfrage eines Beurteilungsbeitrags von den Fachschaftsleitungen und ggf. den Mitgliedern der erweiterten Schulleitung.  

In sehr vielen Schulen gibt es für die Rückmeldung der Fachschaftsleitungen Formulare. Diese sind nicht durch das Ministerium vorgegeben, ihre inhaltliche Gestaltung und Verwendung obliegt der Schule und unterliegt damit gemäß Art. 75 Abs. 4 Nr. 11 BayPVG der Mitbestimmung durch den ÖPR. Sollten bereits genehmigte Formulare also noch angepasst oder verändert werden, wäre dies mitbestimmungspflichtig. Grundsätzlich sind aber auch formlose Beurteilungsbeiträge möglich.  

Die Rolle der Fachschaftsleitung und der erweiterten Schulleitung im Rahmen der Beurteilung liegt in der Unterstützung der Schulleitung. Sie teilen Beobachtungen mit, bewerten diese aber nicht. Letzteres ist Aufgabe des Dienstvorgesetzten und damit des Schulleiters oder der Schulleiterin. Insbesondere stellen sie kein Leistungsranking auf oder vergeben (fachbezogene) Prädikate. Damit erhält die Schulleitung die Erkenntnisse mehrerer Personen und kann diese einbeziehen. Die Gewichtung und Bewertung der Beobachtungen kommt nur ihr zu.  

Näheres kann der Beurteilungsschrift 2026 des bpv entnommen werden.

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