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Bildschirmbrille: Erleichtertes Antragsverfahren

Bildschirmarbeitsplätze, die Lehrkräfte lange und häufig nutzen müssen, sind anstrengend für die Augen. Manchmal können dabei Beschwerden auftreten, die bei bestimmten Indikationen mit einer speziellen Bildschirmbrille gemildert werden. Bei dienstlichem Erfordernis sollen daher Bildschirmbrillen vom Dienstherrn erstattet werden. Krankenkasse und Beihilfe übernehmen die Kosten dagegen in der Regel nicht.  

Nachdem der bpv eine Anpassung der für Lehrkräfte eigentlich nicht umsetzbaren Vorschriften und Formulare gefordert hat, gibt es nun ein speziell auf Lehrkräfte zugeschnittenes einfacheres Antragsverfahren. Dieses wird auf der Homepage des Kultusministeriums beschrieben unter www.km.bayern.de > Unterrichten > Dienst- und Beschäftigungsverhältnis > Unterstützungsangebote. Die erforderlichen Formulare sind dort abrufbar. 


Folgende Vorgehensweise ist für die Beantragung einer Bildschirmbrille derzeit vorgesehen:

  1. “Antragsformular” (Anlage 1): Ausfüllen der Felder unter "Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille" und unter "1. Eigene Feststellungen VOR der Inanspruchnahme der Augenärztin/des Augenarztes".
  2. "Bescheinigung zur Vorlage bei der Augenärztin bzw. dem Augenarzt" (Anlage 2) vorausfüllen: Bei der Adresse wird die der Schule eingetragen, bei “Vertreten durch” der Schulname. Unterschieben wird das Papier von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter.
  3. Augenarztpraxis aufsuchen. Vor Beginn der Untersuchungen die beiden Formulare Anlage 1 und Anlage 2 vorlegen und in der Folge ausfüllen lassen. Die Augenarztpraxis rechnet in aller Regel direkt mit dem Kultusministerium, Personalverwaltende Stelle, ab. (Wenn sie das verweigern sollte, kann die Rechnung am Ende zur Erstattung mit den anderen Unterlagen eingereicht werden mit dem Hinweis, dass nicht abgerechnet wurde, man die Kosten selbst verauslagt hat und die Erstattung beantragt.)
  4. Mit der in der Augenarztpraxis weiter ausgefüllten Anlage 2 suchen Antragssteller einen der Vertragsoptikerbetriebe auf. Die Vertragsoptikerinnen und -optiker sind in den Listen unter obigem Link zu finden (Achtung: Rechnungen werden nur von Vertragsoptikerbetrieben aus den Listen erstattet!) Die Optikerin bzw. der Optiker vervollständigt dann das Formular.
  5. Auf dem Dienstweg, also über die Schulleitung an das Kultusministerium, Personalverwaltende Stelle, werden schließlich folgende Unterlagen eingereicht:
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anlage 1)
  • Augenärztliche Verordnung
  • Optiker-Rechnung. Wichtig: auf der Optikerrechnung müssen die Positionsnummern aus der Vertragspreisliste angegeben werden. Ohne diese Information werden die Kosten nicht erstattet.
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