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Die Unterrichtsverteilung in Zeiten des Personalmangels: Rolle des ÖPRs

In allen Jahren obliegt es dem örtlichen Personalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schulleitung gemäß Art. 67 Abs. 1, Art. 2 und Art. 69 Abs. 1 BayPVG, rechtzeitig vor der Aufnahme der Stundenplanerstellung und vor Schuljahresbeginn die geplante Unterrichtsverteilung zu sichten und mit der Schulleitung zu erörtern. An vielen Schulen ist dies schon zu Beginn der Sommerferien möglich, wenn die Zuweisungen weitgehend bekannt sind. 

Wichtige Aspekte für die Prüfung und die Vorbereitung des Gesprächs mit der Schulleitung finden sich unter hier

Allerdings kommt dem Schuljahr 2025/2026 eine besondere Bedeutung zu, ist es doch das erste Schuljahr, in dem den Schulen ein Budget zugewiesen wurde, das nach früheren Maßstäben zunächst nur eine Personalabdeckung von 98 Prozent sichert. Gleichzeitig ist es gelungen, die Möglichkeiten von Teilzeit und Beurlaubung im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend zu erhalten - ein wichtiger Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen, aber auch für die Attraktivität des Berufes in den Augen künftiger Kolleginnen und Kollegen. Das wertvolle Prinzip der Freiwilligkeit kann aber nur dann auch für die Folgejahre tragen, wenn die Erfahrungen im Schuljahr 2025/2026 zeigen, dass das Arbeitspensum auch bei freiwillig erhöhter Teilzeit und bei zum Teil höheren Klassenstärken gut bewältigt werden kann. 

Wir bitten daher die örtlichen Personalräte und die Schulleitungen, besonders sorgfältig auch gesundheitliche Grenzen bei einzelnen Kolleginnen oder Kollegen, die Klassen- bzw. Kursstärken, die Beanspruchung durch Klassleitungen und die Betreuung von Studienreferendaren wie Aushilfskräften in den Blick zu nehmen. 

Mehr noch als in anderen Jahren sollen Belastungen nach Möglichkeit durch Entlastungen an anderer Stelle kompensiert werden. Die Rahmenbedingungen für Unterrichtseinsatz und integrierte Lehrerreserve lassen sich dem KMS zur Unterrichtsplanung und dem Anhang “Planungsgrundlagen”, insbesondere Kapitel 4.1 und Kapitel 5.2, entnehmen. Das KMS ist den Schulen im April per OWA zugegangen und muss dem Personalrat inkl. Anhängen von der Schule zur Verfügung gestellt werden.

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