>

Dienstrechtliche Änderungen durch das 1. Modernisierungsgesetz Bayern (Teil 1)

Die am 10. Dezember im Landtag beschlossenen und zum 01. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderungen im Modernisierungsgesetz 1 enthalten für uns Lehrkräfte Positives und Negatives. 

Positiv konnten wir alle gemeinsam und mit Hilfe unseres Dachverbandes BBB eine dringend nötige Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen in der Beamtenversorgung erreichen! 

Für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte wurde die Höchstgrenze für einen anrechnungsfreien Hinzuverdienst bei Verwendungseinkommen (= Beschäftigung im öffentlichen Dienst) ab Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze (allgemeine oder besondere) rückwirkend zum 01. Januar 2024 grundsätzlich auf das 1,5-fache der ruhegehaltfähigen Bezüge ausgeweitet (Art. 83 Abs. 5 Sätze 5 und 6 BayBeamtVG). Ausgenommen sind Ruhestandsbeamtinnen und -beamte, die aufgrund Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder Schwerbehinderung nach Art. 64 Nr. 2 BayBG vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden. Sonderregelungen in Folge der Corona-Pandemie und der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine entfallen ab dem 01. Januar 2025. Vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenzen gilt weiterhin die bisherige Höchstgrenze, also bis zum Vollzeitgehalt. 

Negativ wurde trotz unserer Bedenken und Mahnungen die Abschaffung der sog. arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung nach Art. 90 BayBG beschlossen. So schnell wurde selten ein Gesetz geändert. Von der Einbringung der Gesetzesvorlage bis zum Beschluss im Landtag verging nur etwas mehr als ein Monat. Die offizielle Begründung lautet: Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine Arbeitsmarktsituation, in der ein außergewöhnlicher Bewerberüberhang besteht. Mangels praktischer Relevanz (ein außerordentlicher Bewerberüberhang ist nicht gegeben) wird diese Möglichkeit der sog. arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung in Art. 90 BayBG abgeschafft.

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!