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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Januar 2023

Nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt bei ärztlichen Krankschreibungen eine Verfahrensneuerung.

Die Papiermeldung (gelber Zettel) entfällt ab 2023 und wird durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ersetzt, die der Schulleiter bzw. die von ihm beauftragte Person von einem sicheren Portal abrufen kann. Der Arbeitnehmer muss also kein Papier mehr in die Schule tragen, um seine Krankschreibung zu belegen. Ungeachtet dessen soll er zusätzlich telefonisch oder per Mail mitteilen, wenn und wie lange er krankheitsbedingt fehlt, damit Vertretungen geplant und organisatorische Maßnahmen eingeleitet werden können, auch bevor die digitale Meldung vorliegt bzw. wenn wegen kurzer Erkrankungen kein Arztbesuch stattfindet.

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