Immer wieder taucht die Frage auf, wie viele Fachsitzungen pro Schuljahr vorgeschrieben sind.
Dazu lohnt ein Blick in die LDO, §22: (1) 1Die Schulleiterin oder der Schulleiter beruft bei Bedarf die Lehrkräfte aller oder einzelner Jahrgangsstufen, der einzelnen Unterrichtsfächer oder der Fächergruppen zu Fachsitzungen außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit ein, […].
Das heißt: Es gibt keine festgelegte Anzahl an Fachsitzungen pro Schuljahr. Dabei ist es sicher unstrittig, dass man sich einmal am Schuljahresanfang trifft. Weitere Sitzungen sollten dann aber nur begründet angesetzt werden (zum Beispiel wenn ein neuer Zweig eingeführt werden soll). Eine reine Weitergabe von Informationen (Abiturergebnisse, Kontaktbriefe, Inhalte von KMS etc.) kann sicher auch auf anderen Wegen funktionieren. Außerdem sei noch einmal darauf hingewiesen, dass gerade bei unterhälftig und nebenamtlich Beschäftigten auch eine Befreiung von der Teilnahme an der Fachsitzung (§4 Abs, 2 BaySchO) möglich ist und auch eine hybride Durchführung möglich sein kann (§18a BaySchO).
Wir appellieren an die Personalvertretungen vor Ort, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schulleitung Sitzungen und sonstige außerunterrichtliche Termine in den Blick zu nehmen und ihre Anzahl und Länge zu hinterfragen. Gerade die stetig steigende Zahl an Terminen wird immer wieder als Grund für Überlastung von Kolleginnen und Kollegen genannt. Die Schulen können hier sehr viel eigenverantwortlich regeln und zu einer spürbaren Entlastung ohne Qualitätsverlust beitragen.