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Ergebnisse des Lehreraustauschverfahrens 2023

Im April zeigt sich jährlich bei der Bekanntgabe der Ergebnisse des bundesländerübergreifenden Lehreraustauschverfahrens, das vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung dient, ein ziemlich ernüchterndes Bild: Es können nur relativ wenige Tauschwünsche realisiert werden.

Die aktuelle Situation 2023 stellt sich so dar:

In Bayern erhalten alle Lehrkräfte, die Tauschanträge stellen, die Freigabe. Im Gegenzug nimmt Bayern grundsätzlich auch genauso viele Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt Gymnasium aus anderen Bundesländern (unabhängig von Amt und Fakultas) auf, damit es zu ausgeglichenen Tauschquoten kommt. Über die Jahre ist allerdings zu beobachten, dass es deutlich mehr Tauschanträge aus anderen Bundesländern nach Bayern als umgekehrt gibt und dass die Tauschzahlen geringer geworden sind, weil manche Bundesländer im Rahmen des offiziellen Verfahrens weniger bayerische Bewerber genommen haben. Für das Schuljahr 2023 hat Bayern aufgrund des steigenden Bedarfs an Gymnasiallehrkräften nicht streng auf ausgeglichene Tauschquoten geachtet, sondern mehr Tauschwillige aufgenommen als in andere Bundesländer abgegeben werden konnten.

Zum kommenden Schuljahr 2023/24 standen rund 200 Tauschanträgen von Lehrkräften aus anderen Bundesländern nach Bayern 39 Anträge von Bayern in andere Bundesländer gegenüber. Geplant ist, dass 18 bayerische Lehrkräfte im Rahmen des Tauschverfahrens im kommenden Schuljahr in ihrem Wunschbundesland die Arbeit aufnehmen und im Gegenzug 33 Lehrkräfte nach Bayern kommen können.

Erfreulich verlief der Lehreraustausch dieses Jahr mit Hessen: Sieben bayerische Lehrkräfte werden genommen, Bayern nimmt neun Lehrkräfte aus Hessen. Planstellenneutral konnten zwischen Bayern und Baden-Württemberg je vier Bewerber getauscht werden. Bayern nimmt darüber hinaus noch zwei zusätzliche Bewerber aus Baden-Württemberg. Auch aus Nordrhein-Westfalen können fünf Lehrkräfte nach Bayern wechseln, NRW nimmt dafür drei Tauschwillige aus Bayern auf.

Die Gründe, warum ein Tausch nicht erfolgreich vollzogen werden kann, sind vielfältig: Zum einen ist die Anzahl der Tauschgesuche aus Bayern heraus deutlich niedriger als die der Versetzungswünsche nach Bayern. Zum anderen kann es daran liegen, dass es keinen Bedarf in der Fächerverbindung, keinen Bedarf am Wunschort bzw. in der Wunschregion gibt oder ein anderer Bewerber mit höherer sozialer Priorität genommen werden muss. In Einzelfällen kann die Lehramtsbefähigung nicht als gleichwertig mit einem bayerischen Abschluss betrachtet werden. Vereinzelt wird auch erst ein Dienstantritt zum Februar gewünscht oder das Ergebnis der Pädagogischen Prüfung und/ oder die Gesamtprüfungsnote sind schlechter als 3,5.

Wer also einen Bundeslandwechsel im Tauschverfahren anstrebt, braucht einen langen Atem, viel Glück und eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Ortswünsche. Man sollte aber daran denken, dass das Tauschverfahren nur eine zusätzliche Möglichkeit ist. Der Hauptweg geht mit einer Freigabeerklärung über die Teilnahme am Einstellungsverfahren des jeweiligen Bundeslandes. Es bleibt zu hoffen, dass angesichts des überall ansteigenden Lehrermangels die Bundesländer ihren Beschäftigten weiterhin Freigabeerklärungen erteilen.

Welche Bewerber im Rahmen des Bundeslandwechsels in den Genuss der neuen bayerischen Regionalprämie kommen, weil sie an Orten mit besonders hohem Bedarf eingesetzt werden können, wird der Hauptpersonalrat im Juli im Rahmen der Mitteilung der konkreten Ortszuweisungen erfahren.

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