Ergebnisse des Lehreraustauschverfahrens 2022
Die aktuelle Situation 2022 stellt sich so dar:
In Bayern erhalten alle Lehrkräfte, die Tauschanträge stellen, die Freigabe. Im Gegenzug würde Bayern auch genauso viele Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt Gymnasium aus anderen Bundesländern (unabhängig von Amt und Fakultas) aufnehmen, damit es zu ausgeglichenen Tauschquoten kommt. Über die Jahre ist allerdings zu beobachten, dass es deutlich mehr Tauschanträge aus anderen Bundesländern nach Bayern als umgekehrt gibt und dass die Tauschzahlen geringer geworden sind, weil manche Bundesländer im Rahmen des offiziellen Verfahrens weniger bayerische Bewerber genommen haben.
Zum Schuljahr 2022/23 standen fast 200 Tauschanträgen von Lehrkräften aus anderen Bundesländern nach Bayern 36 Anträge von Bayern in andere Bundesländer gegenüber. Das Ergebnis: 15 bayerische Lehrkräfte können im Rahmen des Tauschverfahrens im kommenden Schuljahr in ihrem Wunschbundesland die Arbeit aufnehmen und 19 können nach Bayern kommen. Hessen hat im Lehreraustauschverfahren niemanden genommen, aber zwei bayerische Bewerber im Direktbewerbungsverfahren. Planstellenneutral konnten zwischen Bayern und Baden-Württemberg je fünf Bewerber getauscht werden. Es lagen 13 Tauschanträge von Bayern nach Baden-Württemberg vor. Erfreulich verlief dieses Jahr der Lehreraustausch mit Sachsen: Alle vier bayerischen Bewerber können gehen und dafür kommen vier Lehrkräfte nach Bayern.
Die Gründe, warum ein Tausch nicht erfolgreich vollzogen werden kann, sind vielfältig: Zum einen ist die Anzahl der Tauschgesuche aus Bayern heraus deutlich niedriger als die der Versetzungswünsche nach Bayern. Zum anderen kann es daran liegen, dass es keinen Bedarf in der Fächerverbindung, keinen Bedarf am Wunschort / in der Wunschregion gibt oder ein anderer Bewerber mit höherer sozialer Priorität genommen werden muss.
In Einzelfällen kann die Lehramtsbefähigung nicht als gleichwertig mit einem bayerischen Abschluss betrachtet werden. Vereinzelt wird auch erst ein Dienstantritt zum Februar gewünscht oder das Ergebnis der Pädagogischen Prüfung und/ oder die Gesamtprüfungsnote sind schlechter als 3,5.
Wer also einen Bundeslandwechsel anstrebt, braucht einen langen Atem, viel Glück und eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Ortswünsche. Man sollte aber daran denken, dass das Tauschverfahren nur eine zusätzliche Möglichkeit ist. Der Hauptweg geht mit einer Freigabeerklärung über die Teilnahme am Einstellungsverfahren des jeweiligen Bundeslandes.