Erörterung der Unterrichtsverteilung
Meistens zu Beginn der Ferien hat der Örtliche Personalrat im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und der Personalvertretung (Art. 67 (1) Art. 2 und Art. 69 (1) BayPVG) das Recht, die geplante Unterrichtsverteilung zu sichten und mit der Schulleitung zu erörtern.
Dies ist umso wichtiger, da die Personalvertretung Wünsche oder Anregungen kommunizieren und auf etwaige Probleme bei der Unterrichtsverteilung hinweisen kann. Mögliche Konflikte können so vermieden werden. Weiter gibt der HPR folgende Tipps für das Gespräch:
- Der ÖPR sollte bereits früher im Planungsprozess (im Juli) Erfahrungen und Wünsche an den Unterrichtsplaner weitergeben können, nicht erst bei Abschluss der Planungen.
- Rechtzeitig vor dem Gespräch sind dem ÖPR die benötigten Unterlagen (Unterrichtsplanungsmatrix, Liste mit Anrechnungsstunden etc.) zur Verfügung zu stellen. Jedes Mitglied des ÖPR muss – trotz Ferien – genügend Zeit haben, die Unterlagen zu sichten und etwaige Fragen zu notieren. Außerdem muss der ÖPR Gelegenheit haben, sich im Vorfeld z.B. mittels einer Telefonkonferenz auszutauschen.
- In der letzten Sitzung des ÖPR im alten Schuljahr muss ein Beschluss gefasst werden, welche Personalräte für den ÖPR am Gespräch mit der Schulleitung teilnehmen (Entsendungsbeschluss). Es sollten mindestens zwei Teilnehmer und ein Ersatzteilnehmer bestimmt werden.
- Die Einladung zum Gespräch durch die Schulleitung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, zwei Tage Vorlauf sind aus Sicht des HPR deutlich zu wenig.
- Für das Gespräch ist genügend Zeit zu veranschlagen, um alle Fragen und Unstimmigkeiten zu klären. Je besser die Personalräte über die Notwendigkeiten, Zwänge und die Genese der Unterrichtsverteilung informiert sind, desto eher können sie bei künftigen Konflikten vermitteln.
Bei der Vorabsichtung der Unterrichtsverteilung sollten die Örtlichen Personalräte u.a. folgende Fragen stellen:
- Gibt es besondere Härtefälle, die man berücksichtigen muss?
- Ist grundsätzlich das Gebot der Gleichbehandlung eingehalten?
- Wie ist die integrierte Lehrerreserve verplant? Kann man die Verteilung objektiv begründen?
- Wurden bei der Zuteilung der Klassen/Kurse in etwa die Präferenzen/Wünsche (möglichst) aller Kollegen berücksichtigt oder wurden bestimmte Lehrkräfte bevorzugt/benachteiligt?
- Mit welcher Begründung werden die Anrechnungsstunden vergeben?
- Wie sind die Klassenleitungen verteilt?
- Wie ist die Unterrichtsverteilung bei neuen Kollegen, bei Referendaren und Aushilfskräften?
- Werden TZ-Kräfte entsprechend ihres Stundenmaßes in Anspruch genommen?
- Gibt es bestimmte Tendenzen (z.B. Kollege X hat jedes Jahr eine 5. Klasse, Kollegin Y wird nie in der Oberstufe eingesetzt, Kollege Z hat besonders oft Parallelklassen) und wie lassen sie sich begründen? (Im Zuge der Vorbereitung auf das Gespräch lohnt sich im Übrigen immer auch ein Vergleich mit den Unterlagen der letzten Jahre.)