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Fast 300 Beförderungen und Höhergruppierungen zum Juni 2023

Im Juni stehen aufgrund der Wiederbesetzungssperre von drei Monaten die im Februar frei gewordenen Stellen zur Neubesetzung zur Verfügung. So können Kolleginnen und Kollegen aufsteigend bis zu einem bestimmten Kohortendatum (fiktives Beförderungsdatum) befördert werden, bis die freien Stellen vergeben sind. Das Kohortendatum gibt also nicht den Beförderungstermin an. Es hat eher die Bedeutung einer Platzziffer, die jeder Lehrkraft zugewiesen wird. Es hängt wesentlich von der letzten periodischen Beurteilung ab. In die Berechnung des Kohortendatums für die Beförderung nach A14 geht zudem das Datum der Lebenszeitverbeamtung ein. Für die Beförderung nach A15 zählen stattdessen das Datum der Beförderung nach A14 sowie Übertragungszeitpunkt und Wertigkeit der übertragenen Funktion.

Mitgliedern des bpv steht ein Beförderungsrechner zur Verfügung, mit dem das individuelle fiktive Beförderungsdatum berechnet werden kann. Diesen sowie weitere Informationen und Diagramme zu Beförderungszahlen und Wartezeiten finden Sie auf der Homepage des bpv.

Nach A14 können im Juni 221 Lehrkräfte bis zum Kohortendatum 1/2022 befördert werden, 80 mehr als im Juni 2022. Trotzdem vergrößert sich damit die Mindestwartezeit relativ zum Kohortendatum auf 17 Monate. Grund ist unter anderem, dass vor gut zehn Jahren besonders vielen Kolleginnen und Kollegen ein Stellenangebot gemacht werden konnte und, ebenso erfreulich, die Probezeit von drei auf zwei Jahre verkürzt wurde. So stehen relativ große Personengruppen jetzt oder demnächst – je nach ihrem Prädikat der letzten periodischen Beurteilung – zur Beförderung an.

Bei den 73 Beförderungen nach A15, die bis zum fiktiven Datum April 2027 reichen, haben wir hingegen weiterhin eine deutliche Unterschreitung der fiktiven Wartezeiten um fast vier Jahre. Das liegt daran, dass hier die Kohorten aufgrund der stärkeren Differenzierung nach Wertigkeit der Funktion, Übertragungszeitpunkt und Ernennungsdatum nach A14 deutlich kleiner sind.

Ab Juni 2023 wird nun auch während einer Beurlaubung, die für die Beförderungswartezeit unschädlich ist, eine anstehende Beförderung ausgesprochen. Sie wirkt sich finanziell aber weiterhin erst bei Rückkehr in den aktiven Dienst aus.

Zum Juni 2023 können außerdem zwei Lehrer nach E14 und eine Lehrerin nach E15 höhergruppiert werden.

Die Beförderungen und Höhergruppierungen werden diesmal noch nach den Werten aus der vorigen periodischen Beurteilung berechnet. Ab November 2023 gehen die Beurteilungsprädikate der neuen Beurteilung von 2022 ein. Mit geänderten Beurteilungsprädikaten ergeben sich neue Kohortendaten, was sich dann auf die Beförderungswartezeiten auswirken wird.

Beförderungen und Höhergruppierungen unterliegen der Mitbestimmung der Personalvertretung nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 des BayPVG. Der Hauptpersonalrat dankt den örtlichen Personalräten für die positiven Rückmeldungen und hat sehr gerne den Beförderungen und Höhergruppierungen zugestimmt.

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