Die Schulen wurden gebeten, geeignete Vorbereitungen zu treffen, um auch im kommenden Schuljahr weiterhin Angebote im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ einrichten zu können. In diesem Zusammenhang ist es zentral, den an der jeweiligen Schule bestehenden Förderbedarf schon frühzeitig konkret zu eruieren und vorhandenes Personal ggf. auf eine etwaige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im kommenden Schuljahr aufmerksam zu machen.
Über die im nächsten Jahr konkret zur Verfügung stehenden Mittel und Hinweise zum Vollzug wird das Kultusministerium sobald wie möglich mit gesondertem Schreiben informieren.
Ein KMS zur schulischen Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2023/24 mit aktualisiertem Rahmenkonzept ging mit Datum 13.02.2023 an alle Schulen. Das Kultusministerium wird weiterhin auf einen flexiblen Ansatz setzen und – neben den bereits länger etablierten Angeboten zur schulischen Integration – auch die schulartunabhängigen Brückenklassen für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine im Schuljahr 2023/24 fortführen.