>

Freistellungen für örtliche Personalräte nach Art. 46 BayPVG

Durch Fluktuation im Kollegium, durch Neueinstellungen (auch z.B. für Krankheitsvertretungen oder Brückenklassen) kann es dazu kommen, dass die Anzahl der Beschäftigten an der Schule sich teilweise erheblich ändert. Damit kann es sich ergeben, dass der örtliche Personalrat Anspruch auf zusätzliche Freistellungen hat. Bezüglich der zur Verfügung stehenden Freistellungen hilft die Übersicht:

Für jeweils 50 Beschäftigte mehr steht eine zusätzliche Wochenstunde zur Verfügung. Die Anzahl der Freistellungsstunden und die Verteilung auf die Mitglieder des ÖPR sollte möglichst frühzeitig abgeklärt und beschlossen werden, damit sie bei der Unterrichts- und Stundenplanung berücksichtigt werden können. Die Ermittlung der Beschäftigtenzahl ist nicht trivial, leicht werden Personengruppen übersehen und damit zu geringe Freistellungen ermittelt. In unserem Bericht aus dem Hauptpersonalrat vom Mai 2021 sind dazu Tipps und Hilfestellungen aufgeführt. Ebenso finden Sie in der Handreichung für örtliche Wahlvorstände des bpv und brlv auf Seite 20 Hilfestellungen hierzu. 

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!