Funktionsübertragungen zum 01. August 2023
Im Juni wurden dem Hauptpersonalrat vom Kultusministerium die Unterlagen für die Mitbestimmung bei den Funktionsübertragungen übermittelt und – unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der örtlichen Personalräte und ggf. nach
Rückfragen bei ihnen – einzeln geprüft und beschlossen.
Wir danken den Örtlichen Personalräten für ihre Beteiligung an den Funktionsübertragungen, gratulieren den neuen Funktionsinhaberinnen und -inhabern und wünschen ihnen viel Erfolg bei den neuen Aufgaben. Die Funktionsübersicht mit den an der Schule aktuell offiziell vergebenen Funktionen geht Ende des Schuljahres an die Schulen und sollte bitte sowohl von der Schulleitung als auch vom ÖPR auf ihre Richtigkeit überprüft werden, um beim Kultusministerium bzw. HPR eventuelle Unklarheiten klären und Fehler korrigieren zu lassen.