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Funktionsübertragungen zum August 2026/Februar 2027

Wir gratulieren den neuen Funktionsinhaberinnen und -inhabern, wünschen ihnen viel Erfolg bei den neuen Aufgaben und bedanken uns bei den ÖPRs und der Gymnasialabteilung für die gute Zusammenarbeit. Das kurz vor den Sommerferien versendete KMS über die aktuelle Funktionsverteilung zum August 2026 ist dem örtlichen Personalrat, der/dem Ansprechpartner/in für Gleichstellungsfragen sowie der gewählten Schwerbehindertenvertretung (falls an der Schule vorhanden) auszuhändigen. Der HPR bittet in diesem Zusammenhang alle örtlichen Personalräte um sorgfältige Überprüfung der dort aufgelisteten Funktionen (Zeitpunkt der Übertragung bzw. Änderung und Wertigkeit). Damit soll sichergestellt werden, dass alle beim KM gemeldeten und in der aktuellen Liste aufgeführten Funktionen mit der tatsächlichen Situation vor Ort übereinstimmen.

Nur Funktionen, die auch in der Liste stehen, sind beförderungswirksam. Einige Funktionen können schon im Vorgriff übertragen worden sein (z.B. Beratungslehrkraft, Systembetreuung oder OSK), diese tauchen dann (noch) nicht in der Übersicht auf. Bei Unklarheiten sollte sich der ÖPR an den HPR wenden.

Zum nächsten Übertragungstermin im Februar 2027 müssen die Anträge auf Funktionsänderungen spätestens bis zum 01. Oktober 2026 beim Kultusministerium vorliegen. Für die Beteiligung des örtlichen Personalrats ist ein Zeitraum von mindestens einer Woche vorgesehen. Dem ÖPR ist der gesamte zweiseitige Funktionsänderungsbogen (FÄB) vorzulegen; der Personalrat ist per Gesetz zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu informieren. Mit seiner Unterschrift auf der zweiten Seite nimmt der ÖPR zu beabsichtigten Funktionsübertragungen Stellung – er hat keine Bedenken oder Bedenken. Die Bedenken müssen gesondert begründet und dem HPR mitgeteilt werden.

Wir bitten die örtlichen Personalräte darum, beim möglichen Gleichstand von Lehrkräften im Bewerberfeld mit der Verwendungseignung die sogenannten „Superkriterien“ auf Seite zwei der aktuellen FÄBs (mehr dazu hier) für den weiteren Abgleich zu beachten. Die Zusammenstellung der Superkriterien findet sich u.a. in der bpv-Beurteilungsschrift 2026 auf S. 155. Bei Gleichstand auch in den Superkriterien kann eine Einigung zwischen Schulleitung und ÖPR für die unter Abwägung weiterer Kriterien geeignetere Person erfolgen. 

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