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Funktionsübertragungen zum Februar 2023

Das Mitbestimmungsverfahren zu den beantragten Funktionsübertragungen für den Februar 2023 ist abgeschlossen.

Der Hauptpersonalrat bedankt sich bei den örtlichen Personalräten für die zügige und zuverlässige Beantwortung von Nachfragen und die gute Zusammenarbeit. Gegen Ende Februar wird mit einem KMS zur Funktionsverteilung den Gymnasien und Kollegs wieder der aktuelle Stand der Funktionsübertragungen an der Schule mitgeteilt werden. Die örtlichen Personalräte werden daher vom HPR gebeten, die Daten mit den Zeitpunkten der Funktionsübertragung bzw. dem Zeitpunkt der letzten Änderung der Wertigkeit der Funktion und den Wertigkeiten selbst auf dem für den örtlichen Personalrat bestimmten Exemplar zu überprüfen. In Fällen, in denen ein Kollege oder eine Kollegin die Aufgaben einer (beförderungswirksamen) Funktion ausübt, ohne dass diese offiziell übertragen wurde, erscheint der Name der Lehrkraft nicht auf der Funktionsübersicht. Denkbar ist das zum Beispiel, wenn die Lehrkraft in Vertretung – beispielsweise krankheits- oder elternzeitbedingt – die Arbeit übernimmt. Für diese Fälle – auch wenn die Schulleitung eine Ausschreibung aus sonstigen Gründen abwarten möchte – sieht das Merkblatt zum Funktionenkatalog vor, dass eine Übertragung der Dienstaufgaben der Funktion auf eine Person bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten erfolgen kann. Danach besteht die Möglichkeit, eine andere Lehrkraft mit den Aufgaben zu betrauen – wiederum für sechs Monate. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass nicht ein potentieller Bewerber bei einer Ausschreibung einen Bewährungsvorsprung hat, den andere nicht erlangen konnten. Die Regelung soll also die Chancengleichheit zwischen den möglichen Bewerbern gewährleisten. Gleichzeitig verhindert sie, dass eine Lehrkraft ein Jahr oder länger die Aufgaben der Funktion erfüllt und dann – bei der tatsächlichen Funktionsübertragung – aufgrund der Beurteilungslage leer ausgeht. Das gleiche Ziel wird erreicht, wenn die Dienstaufgaben der Funktion auf mehrere Personen verteilt werden, jede einzelne also Teilaufgaben der Funktion ausübt und sich bewähren kann.

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