Gut 250 Beförderungen und Höhergruppierungen zum Juni 2025
Zum 01. Juni 2025 konnten 153 Lehrkräfte nach A14 und 96 nach A15 befördert sowie fünf nach E14 und eine nach E15 höhergruppiert werden.
Beförderungen nach / Anzahl der Beförderungen / Kohortendatum bis einschließlich
A14 / 153 (110w, 43m) / März 2022
A15 / 96 (57w, 39m) / Januar 2028
Die Zahlen bewegen sich aufgrund von viel zu wenig freien Beförderungsstellen weiterhin unter dem Durchschnitt der Vorjahre.
Das Kohortendatum gibt nicht den realen Beförderungstermin an. Es hat eher die Bedeutung einer Platzziffer, die jeder Lehrkraft zugewiesen wird und hängt wesentlich von der letzten periodischen Beurteilung ab. Für die Beförderung nach A14 ist zudem das Datum der Lebenszeitverbeamtung entscheidend. Für die Beförderung nach A15 zählen stattdessen das Datum der Beförderung nach A14 sowie Wertigkeiten und Übertragungszeitpunkte von Funktionen.
Mitgliedern des bpv steht ein aktualisierter Beförderungsrechner zur Verfügung, mit dem das individuelle fiktive Beförderungsdatum berechnet werden kann. Diesen sowie weitere Informationen und Diagramme zu Beförderungszahlen und Wartezeiten finden Sie unter www.bpv.de > Lehrkräfte > Beförderung & Funktionen
Für die Regelbeförderung nach A14 ergibt sich derzeit eine zusätzliche Wartezeit zum Kohortendatum von über drei Jahren, was die Betroffenen als frustrierend und ein Zeichen mangelnder Wertschätzung durch den Dienstherrn wahrnehmen. Die Tendenz bleibt angesichts weiterhin großer Kohorten sogar stark steigend. Derzeit warten Lehrkräfte bei gleichem Beurteilungsprädikat erheblich länger auf die A14-Beförderung als früher. Selbst bei einer um ein Prädikat besseren Beurteilung wartet man länger als im Regelfall mit dem schlechteren Prädikat. Die angesichts der geringen Bewerberzahlen notwendige Steigerung der Attraktivität des Gymnasiallehramts und die motivierende Wirkung für weiterhin engagierte Leistungen sind weitere Argumente, die der bpv kontinuierlich vorbringt.
Nachdem ab 2023 Stellenhebungen ausschließlich und in großer Zahl in den Bereich der Grund- und Mittelschulen geflossen und im aktuellen Doppelhaushalt keinerlei zusätzliche Stellenhebungen für Lehrkräfte vorgesehen waren, hatten wir monatelang intensive Gespräche auf allen Ebenen bis hin zum Ministerpräsidenten geführt und waren erfolgreich (vgl. Kollegeninformation Nr. 6 vom 24. Oktober 2024): Entgegen aller Gepflogenheiten gibt es im Nachtragshaushalt Stellenhebungen, also zusätzliche Beförderungsstellen, für unsere Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen, die zum 01. November 2025 wirksam werden. Wie sich die Beförderungssituation dadurch konkret entspannen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Der bpv setzt sich auf jeden Fall zusammen mit dem Bayerischen Beamtenbund weiterhin für dringend nötige Stellenhebungen ein, um den demotivierenden Beförderungsstau zu verringern, bestenfalls auch aufzulösen.
Beförderungen und Höhergruppierungen unterliegen der Mitbestimmung der Personalvertretung nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG. Der HPR dankt den örtlichen Personalräten für ihre Zustimmung, hätte aber, wie diese auch, gerne noch deutlich mehr Beförderungen zugestimmt. Den Kolleginnen und Kollegen, die befördert werden konnten, gratulieren wir herzlich!