HJAV-Wahl
Anders als im HPR gibt es keine Gruppen je Schulart, sondern ein gemeinschaftliches Gremium für alle Schularten. Für die örtlichen Personalräte heißt das, dass sie einen Wahlvorstand einsetzen mussten bzw. noch müssen (falls nämlich erst zum neuen Schuljahr Studienreferendare zugewiesen werden). Bis zum 28. Juli 2023 ist zudem die Zahl der Beschäftigten aus der Zielgruppe und von diesen die Zahl der wahlberechtigten Beschäftigten an die Bezirkswahlvorstände zu melden, wie sie am Tag der Bekanntmachung des bis dahin vom Hauptwahlvorstand erlassenen Wahlausschreibens am 18. September 2023 zu erwarten ist. Nach den Sommerferien können diese Zahlen noch aktualisiert werden, bevor bis zum 18. September 2023 das Wählerverzeichnis an der Dienststelle ausgelegt wird. In diesem Jahr hat der Landtag es besonders spannend gemacht, da erst am 22. Juni 2023 die Änderungen zum BayPVG und der Wahlordnung in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet wurden, diese aber für die Wahl schon zu berücksichtigen sind. Die neu hinzugekommene Wahlberechtigung von dual Studierenden im Arbeitnehmerverhältnis dürfte sich auf die Schulen nicht auswirken. Zu beachten ist hingegen, dass die Wahlberechtigung eines/r beurlaubten Studienreferendars/ in (in der Regel wegen Elternzeit oder familienpolitisch bedingt) erst nach zwölf Monaten erlischt und nicht schon wie vor dem 01. August 2023 nach 6 Monaten. Wir bedanken uns bei Ihnen als örtlichen Wahlvorständen für die Planung und Durchführung dieser Wahl an den Dienststellen! In Ihrer ehrenamtlichen Funktion tragen Sie dazu bei, dass Studienreferendarinnen und Studienreferendare eine repräsentative Vertretung erhalten.