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Innovative Vertretungskonzepte gefragt

Seit 2012 sind die staatlichen Schulen gehalten, den Unterrichtsausfall mittels eines Vertretungsstundenkonzepts organisatorischpädagogischer Maßnahmen zu vermeiden bzw. die sinnvolle Nutzung von Vertretungsstunden zu gewährleisten (vgl. KMS VI.7 – 5 S 5406 - 6.118067 vom 06.02.2012). Beigefügt waren – als Best-Practice-Beispiele – die sog. „Leitlinien zur Vermeidung von Unterrichtsausfall“. 

Nicht nur, wenn es um freie Dienstjubiläumstage oder um einen Freizeitausgleich für Wahlhelfer geht, kann ein sinnvolles Vertretungsstundenkonzept dazu beitragen, dass auch Kolleginnen und Kollegen in ihren berechtigten Interessen geschützt werden. Gerade in der aktuellen Belastungssituation mit zahlreichen Zusatzaufgaben zur Sicherung eines Schulbetriebs trotz der Corona-Pandemie und mit zahlreichen Ausfällen, nicht nur wegen Corona-Erkrankungen, Quarantänen oder Betretungsverboten für schwangere Lehrkräfte, sondern zunehmend aufgrund eines belastungsinduzierten Krankenstandes in Kollegien, kommt dem Vertretungsstundenkonzept besondere Bedeutung zu. Vielleicht aufgrund der durch die Digitalisierung erwachsenen Möglichkeiten wird die Belastungssituation deutlich durch eine Erwartungshaltung verstärkt, dass Lehrkräfte, die dienstlich abwesend sind, ihre eigene Vertretung mit ausgearbeiteten Unterrichtskonzepten versorgen. Damit ist im Vorfeld der Fortbildung oder Klassenfahrt das doppelte Pensum zu erbringen. Eine Information der Vertretungskraft, woran weiter gearbeitet werden kann oder soll, bleibt selbstverständlich zumutbar. Wer aber vermeiden will, dass Klassenfahrten, Unterrichtsgänge etc. künftig nicht mehr angeboten werden, muss auf die Gesundheit der Lehrkräfte achten und einer Überlastung entgegenwirken.

Natürlich stehen das Ausschöpfen der Stunden der integrierten Lehrerreserve und das (freiwillige) Aufstocken des Unterrichtsdeputats von Teilzeitkräften bei längerfristigem Ausfall an erster Stelle, ebenso wie die Rekrutierung von Aushilfskräften und die Umwidmung von Wahlangeboten zu Pflichtunterricht. Aber auch die Zahl der Vertretungsstunden ist deutlich angestiegen. Dabei soll die Belastung durch Vertretungsstunden möglichst gleichmäßig erfolgen (vgl. § 1 Abs. 2 und § 9a Abs. 1 S.3 i.V.m. § 27 Abs. 1 S. 3 LDO). Hehre Ziele, z.B. Vertretungsstunden vorrangig mit Lehrkräften der entsprechenden Fakultas zu besetzen, werden aufgrund der seit fast zwei Jahren überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung und der daraus folgenden Personalsituation immer seltener erreicht werden können. Hingegen kann aus dem Homeoffice dienstfähiger Lehrkräfte Freiarbeitsmaterial für Vertretungsstunden erstellt werden, welches die Kollegen vor Ort entlastet. Alternativ können Stunden getauscht werden, sodass in Quarantäne befindliche Lehrkräfte nach ihrer Rückkehr aus der Isolation ihre Kollegen entlasten. In höheren Klassen kann in Grenzen und vorübergehend auch „selbstständiger Unterricht“ bzw. „Studierzeit“ angeordnet werden.

Bei der Wahl der Maßnahmen ist im Blick zu behalten, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, auch die Überlastung von Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden und ihre Gesundheit zu schützen. Das bedeutet, dass dienstunfähig erkrankte Kolleginnen und Kollegen nicht aus dem Krankenstand zum Distanzunterricht oder zur Erstellung von Materialien für ihre krankheitsbedingt zu vertretenden Stunden verpflichtet werden sollen.

Aus Sicht des Hauptpersonalrats kann es zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts während der vierten und folgender Pandemiewellen an einzelnen Schulen auch unabweisbar sein, reduzierte Angebote zu machen, um nicht aufgrund von Erschöpfung und Erkrankung der Lehrkräfte im Ergebnis zu einem faktischen Lockdown zu kommen. Vorbeugend sollte dringend das Vertretungsstundenkonzept von Schulleitung und örtlichem Personalrat gesichtet und ggf. angepasst werden, um die Belastungen zumindest vorübergehend zu reduzieren. Eine Entlastung ist seit Mitte Dezember bereits in Kraft: Die Erhebung zum Unterrichtsausfall an den Gymnasien wurde im Dezember 2021 auch auf Bitte der HPRs vorübergehend bis auf eine repräsentative Stichprobe ausgesetzt.

 

 

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