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Jobbike: Ab 01.11.2023 auch für Tarifbeschäftigte

Endlich können auch Tarifbeschäftigte ein Jobbike leasen. Ab 01.11.2023 gilt ein Tarifvertrag zwischen dem Deutschen Beamtenbund und dem Bayerischen Finanzministerium, somit können alle Beschäftigten des Freistaats vom Angebot profitieren, nachdem sich Beamte bereits seit dem 01.08.2023 ein Jobbike leasen können. Beantragen kann man das Jobbike über das Mitarbeiterportal des Freistaats. Daneben kann man dort bereits seit einiger Zeit die Beihilfe erledigen und seine Reisekostenbescheide oder Bezügemitteilungen abrufen. Auch besteht die Möglichkeit, sich sein Personalstammblatt als pdf-Datei erzeugen zu lassen. Wir raten dazu, dies in regelmäßigen Abständen zu tun. Registrierung und Anmeldung im Mitarbeiterportal sind über https://mitarbeiterservice.bayern.de möglich.

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