Angesichts des Personalmangels im Sommer wurde das KMS zur Unterrichtsplanung in diesem Jahr besonders erwartet (Download für bpv-Mitglieder in der KMS-Datenbank). Der ÖPR erhält das KMS mit den Anlagen zur Erfüllung seiner Aufgaben. Er wird sich im weiteren Schuljahresverlauf in die Planungen des neuen Schuljahres einbringen (Anforderungen, Versetzungen, Neueinstellungen, Unterrichtsverteilung etc.), teilweise mitwirkend, teilweise mitbestimmend. Auf einige Aspekte der Planungsgrundlagen sei gesondert hingewiesen:
Seit 2012 müssen alle Gymnasien ein Vertretungskonzept vorhalten. Gerade im Zuge des künftigen Personalmangels empfiehlt sich eine Aktualisierung, sodass eine Balance zwischen der Sicherstellung des Pflichtunterrichts am Vormittag und der Lehrerbelastung bzw. -gesundheit gewährleistet ist. Wir appellieren an die Schulleitungen und Personalräte, hier anzusetzen und die bestehenden Regelungen an der eigenen Schule zu evaluieren. Nicht alles, was 2012 sinnvoll und angemessen erschien, ist es jetzt auch noch. Außerdem wird empfohlen, auch den Elternbeirat und die Schülervertretung mit einzubeziehen, damit allen Mitgliedern der Schulfamilie klar ist, dass nun besondere Zeiten anbrechen und auch beim Vertretungskonzept neue Wege gegangen werden müssen. Abschließend sei wiederum darauf hingewiesen, dass der Unterrichtsausfall nur an wenigen ausgewählten Schulen in Stichproben erhoben wird. Es muss also weder pauschal gemeldet werden noch gibt es eine feste Zielmarke.
Einen größeren Raum im neuen KMS nimmt die Dokumentation der Integrierten Lehrerreserve ein. Zunächst liest sich der Abschnitt wie eine zusätzliche bürokratische Hürde. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass der Einsatz der LRI schon längere Zeit dokumentiert werden muss, weil es sich bei diesen Stunden um Planstellen und damit Steuergeld handelt. Alle LRI-Stunden müssen in einem Jahr verbraucht werden, darauf hat der Rechnungshof hingewiesen. Gerade in den LRI-Stunden steckt viel Potenzial, um das Kollegium als Ganzes bei Vertretungen zu entlasten. Zudem können viele Vertretungsplanprogramme automatisch den LRI-Einsatz auswerten, sodass sich der zusätzliche Aufwand in Grenzen halten lässt. Eine Verpflichtung zur Nutzung der vom Kultusministerium angebotenen Exceldatei besteht nicht, sie dient nur als Angebot.
Immer wieder wurde uns berichtet, dass Wünsche nach Teilzeitaufstockungen mit einer drohenden Abordnung kommentiert wurden. Dazu stellt das KMS auf S. 64 der Planungsgrundlagen unmissverständlich fest:
“Auch fächerspezifische Überhänge, die durch besonders erfolgreiches Werben für Teilzeiterhöhungen entstehen und nicht durch Verschieben in andere Fächer mit Personalbedarfen aufgelöst werden können, müssen […] gemeldet werden […]. Sofern […] der Überhang sinnvoll an der eigenen Schule eingesetzt werden kann, wird die durch Teilzeitaufstockung entstandene Überkapazität in der Regel nicht abgeordnet. Eine geringfügige Überschreitung des Gesamtbudgets zur US ist dadurch denkbar.”
Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung kann die Schulleitung schon seit mehreren Jahren das beantragte Teilzeitmaß bei einer Antragsteilzeit in den Fächern Physik, Informatik und Kunst um fünf Wochenstunden erhöhen. Im Zuge des Personalmangels ist diese Option nun auch für Mathematik nötig.