KMS zur Unterrichtsplanung 2026/27 - Neuerungen
Das KMS zur Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2026/27 wurde am 25. März 2026 per OWA an alle staatlichen Gymnasien und Kollegs versandt. Der Örtliche Personalrat erhält das KMS mit den Anlagen zur Erfüllung seiner Aufgaben. Er wird sich im weiteren Schuljahresverlauf in die Planungen des neuen Schuljahres einbringen (Anforderungen, Versetzungen, Neueinstellungen, Unterrichtsverteilung etc.), teilweise mitwirkend, teil weise mitbestimmend. Auf einige Aspekte der Planungsgrund lagen, die zum Teil klarstellend auf Wunsch des Hauptpersonalrats aufgenommen wurden, sei gesondert hingewiesen:
Rückkehr aus Beurlaubung an die bisherige Schule
Seit dem laufenden Schuljahr dürfen Lehrkräfte, die aus der Beurlaubung in den aktiven Schuldienst ohne Versetzungswunsch (das bedeutet im Rückkehrantrag der Lehrkraft wird die bisherige Stammschule als am höchsten priorisierte Wunschschule genannt) zurückkehren möchten, von der bisherigen Schule zur Unterrichtsplanung unmittelbar eingeplant werden, sofern dies auch dem Wunsch der Schule entspricht. Dies hat sich laut zahlreicher Rückmeldungen durch Schulleitungen bewährt und wird daher auch für das Schuljahr 2026/27 beibehalten. Eine zusätzliche Anforderung - BK für diese Lehrkräfte ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Schule kann dadurch in der Regel bereits zur Unterrichtsplanung damit rechnen, dass die Lehrkraft im September zur Verfügung stehen wird. Die Übermittlung des entsprechenden Rückkehrantrags bis spätestens 30. April ist dennoch weiterhin erforderlich.
Integrierte Lehrerreserve
Wie bereits in der Vergangenheit erfolgt auch im Schuljahr 2026/27 die Anforderung bzw. Zuweisung der Integrierten Lehrerreserve (ILR) in einem zweistufigen Verfahren. Im Rahmen der Unterrichtsplanung können Wochenstunden für die Integrierte Lehrerreserve in folgendem Umfang eingeplant werden:
| Schülerzahl gemäß Prognose (s. Anlage 1, Kap. 3.1 und 3.2) | Wochenstunden für die Integrierte Lehrerreserve |
|---|---|
| bis 750 | 15 |
| 751 bis 1.100 | 19 |
| ab 1.101 | 23 |
Zusammen mit der Mitteilung der geplanten Personalzuweisungen Anfang Juli erhalten die Schulen Auskunft darüber, mit welchem (darüber hinausgehenden) exakten Umfang im Schuljahr 2026/27 gearbeitet werden kann; die Zuweisung von Lehrerwochen stunden liegt dann entsprechend über dem Anforderungsumfang der Schule. Weitere Regelungen zur Einrichtung und Verbuchung der Integrierten Lehrerreserve und Best-Practice-Beispiele zur Kommunikation zwischen Schulleitung und Lehrkräften sowie zur Kontierung der Integrierten Lehrerreserve sind den Planungsgrundlagen in Anlage 1, Kapitel 5.2, zu entnehmen.
Wichtig ist:
Der Einsatz in der Integrierten Lehrerreserve ist als Teil der Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft zu werten. Für die Erfüllung dieser Dienstpflicht sind die tatsächlich gehaltenen Unterrichtsstunden maßgeblich. Am Ende des Schuljahres muss eine Wochenstunde in der Integrierten Lehrerreserve mit 37 Einzelstunden gehaltenen Unterricht hinterlegt sein (eine reine Präsenzstunde ohne Unterrichtseinsatz darf nicht mitgezählt werden).
Wird die ILR über einen längeren Zeitraum "epochal" ab geleistet (zum Beispiel zusätzliche Klassenübernahme für mehrere ganze Wochen), gilt die Dienstpflicht auch dann als erfüllt, wenn in diesem Zeitraum ein Feiertag liegt, an dem die Lehrkraft in der zusätzlich übernommenen Klasse nach Stundenplan Unterricht hätte. Wenn eine Lehrkraft, die für die ILR vorgesehen ist, längerfristig ausfällt (zum Beispiel Begleitung als Aufsicht bei einer einwöchigen Klassenfahrt oder Erkrankung), gilt die Dienstpflicht in diesem Zeitraum eben falls als erfüllt.
Sollte sich abzeichnen, dass die 37 Einzelstunden ggf. nicht er reicht werden, sind die Lehrkräfte zu einem hinreichend früh zeitigen Zeitpunkt in unterrichtlichen Angeboten (Differenzierungen, Individuelle Förderung etc.) einzusetzen. In jedem Fall muss der entsprechende Ausgleich bis zum Ende des Schuljahres erfolgt sein.
Es ist unzulässig, die Integrierte Lehrerreserve in Form von An rechnungsstunden für außerunterrichtliche Tätigkeiten zu verwenden, da die ILR ein Baustein zur Abwendung von Unterrichtsausfall darstellt. Aus dem gleichen Grund ist die Umwandlung in zusätzliche Budgetstunden über den Budgetzuschlag “nicht vergebene Anrechnungen” nicht zulässig.
Transparenz bei der Vergabe von Anrechnungsstunden
Die Vergabe von Anrechnungsstunden im Rahmen des FSF Gesamtkontingents liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Schulleitung. Der Personalrat ist zu hören. Für jedes Schuljahr sind die Anrechnungsstunden - je nach tatsächlichem Arbeitsanfall - neu festzulegen; die Begründung ist nach Erstellung der Amtlichen Schuldaten zu der Niederschrift der nächsten Lehrerkonferenz festzuhalten.
Besondere Situation der Oberstufenkoordinatoren
Die Einführung der Profil- und Leistungsstufe des neunjährigen Gymnasiums dürfte in aller Regel auch noch im kommenden Schuljahr mit zusätzlichen Aufgaben in der Verantwortung der Oberstufenkoordination verbunden sein. Vor diesem Hintergrund bittet das Kultusministerium bei der Vergabe von Anrechnungsstunden, diese Sondersituation zu berücksichtigen.
Rechtliches zum Unterricht während der Freistellungsphase eines Sabbatmodells oder eines Altersteilzeitmodells
Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase eines Sabbatmodells oder in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitmodells befinden, können nicht im Rahmen nebenamtlichen Unterrichts beschäftigt werden. Soll eine solche Lehrkraft mit ihrer Zustimmung ausnahmsweise in einer anders nicht zu bewerkstelligenden Vertretungssituation (Vorliegen zwingender dienstlicher Gründe) ein gesetzt werden, ist der Unterricht für einen nur als vorübergehend anzusehenden Zeitraum als Mehrarbeit einzuordnen (vgl. hierzu KMS vom 08.07.2025, Az. II.5-BP4004.4/27/29).
Terminplan für Versetzungen und Einstellungen
Erst wenn alle Gymnasien und Kollegs ihre verwertbaren Versionen der Unterrichtsplanung an das Kultusministerium übermittelt haben, können dort die sehr umfangreichen Vorarbeiten, die erfahrungsgemäß einige Wochen in Anspruch nehmen, beginnen. Das Staatsministerium wird dann im Juni die Versetzungen und die Rückkehr von beurlaubten Lehrkräften planen. Neu auftretende und relevante Erkenntnisse über Krankheit, Schwangerschaft, Beurlaubung und Teilzeitwünsche von Kolleginnen und Kollegen sind dem Staatsministerium durch die Schulleitung (ausschließlich an die Personalmitarbeiterin bzw. den Personalmitarbeiter für das betroffene Leitfach) umgehend per E-Mail mitzuteilen.
Die Informationen über Versetzungen und Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrer erhalten die Schulen zusammen mit der geplanten Personalzuweisung Anfang bis Mitte Juli. Anschließend beginnt die Einstellung neuer Lehrkräfte. Be endet wird die Personalplanung wieder voraussichtlich Ende Juli durch die Mitteilung der namentlichen Zuweisungen (Neueinstellungen, Mobile Reserve und Studienreferendarinnen bzw. Studienreferendare). Das Staatsministerium wird die Ergebnisse der verschiedenen Planungsphasen den Schulen direkt im Anschluss an die jeweilige Planungsphase bekannt geben.