KMS zur Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2022/23
Das KMS mit den notwendigen Informationen zur Erstellung der Unterrichtsplanung (UP) für das Schuljahr 2022/23. Ein
Abdruck des Schreibens sowie der Anlage „Planungsgrundlagen“ ist für den ÖPR zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben bestimmt. Es enthält viele für ihn relevante Informationen. Die vorläufige Unterrichtsplanung der einzelnen Gymnasien wird anhand dieser Grundlagen erstellt und muss bis 18.05. an das KM übermittelt sein. Je nach den dabei auftretenden Sachverhaltskonstellationen kann hierbei der Örtliche Personalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit einzubinden sein. Grundsätzlich gilt: Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben gemäß Art. 67 und Art. 69 BayPVG ist der Personalrat zu beteiligen und „zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihm sind die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen“ (Art. 69 Abs. 2 BayPVG). Dies bezieht sich in erster Linie auf die Anforderung von zusätzlichen Stellenkontingenten in den Fächern.
Im Juni wird das KM nach Auswertung der von den Gymnasien gesendeten Daten die Versetzungen und die Rückkehr von beurlaubten Lehrkräften planen. Die Informationen über Versetzungen und Rückkehrer erhalten die Schulen zusammen mit der geplanten Personalzuweisung voraussichtlich Anfang Juli. Anschließend beginnt die Einstellung neuer Lehrkräfte. Beendet wird die Personalplanung durch die Mitteilung der namentlichen Zuweisungen (Neueinstellungen und Mobile Reserven: Mitte Juli, Studienreferendare: Ende Juli).