KMS zur Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2023/24
Das KMS mit den notwendigen Informationen zur Erstellung der Unterrichtsplanung (UP) für das Schuljahr 2023/2024. Ein Abdruck des Schreibens sowie der Anlage „Planungsgrundlagen“ ist für den ÖPR zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben bestimmt.
Die vorläufige Unterrichtsplanung der einzelnen Gymnasien wird anhand dieser Grundlagen erstellt und muss bis zum 17. Mai 2023 an das Kultusministerium übermittelt sein. Der örtliche Personalrat ist in die Personalplanung einzubinden. Grundsätzlich gilt: Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben gemäß Art. 67 und Art. 69 BayPVG ist der Personalrat zu beteiligen und „zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihm sind die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen“ (Art. 69 Abs. 2 BayPVG). Im Juni wird das Kultusministerium nach Auswertung der von den Gymnasien gesendeten Daten die Versetzungen und die Rückkehr von beurlaubten Lehrkräften planen. Die Informationen über Versetzungen und Rückkehrer erhalten die Schulen zusammen mit der geplanten Personalzuweisung am Ende der ersten Juli-Woche. Anschließend beginnt die Einstellung neuer Lehrkräfte.
Beendet wird die Personalplanung wieder voraussichtlich Ende Juli durch die Mitteilung der namentlichen Zuweisungen der Neueinstellungen, Mobilen Reserven und Studienreferendare.