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KMS zur Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2024/2025

Eines der zentralen Schreiben des Schuljahres ist vor den Osterferien bei den Gymnasien eingegangen: Das KMS mit den notwendigen Informationen zur Erstellung der Unterrichtsplanung (UP) für das Schuljahr 2024/2025. Ein Abdruck des Schreibens sowie der Anlage "Planungsgrundlagen" ist für den ÖPR zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben bestimmt.

Die vorläufige Unterrichtsplanung der einzelnen Gymnasien wird anhand dieser Grundlagen erstellt und wird dann Mitte Mai an das Kultusministerium übermittelt. Der örtliche Personalrat ist in die Personalplanung einzubinden. Grundsätzlich gilt: Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben gemäß Art. 67 und Art. 69 BayPVG ist der Personalrat zu beteiligen und "zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihm sind die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen" (Art. 69 Abs. 2 BayPVG).

Im Juni wird das Kultusministerium nach Auswertung der von den Gymnasien gesendeten Daten die Versetzungen und die Rückkehr von beurlaubten Lehrkräften planen. Die Informationen über Versetzungen und Rückkehrer erhalten die Schulen zusammen mit der geplanten Personalzuweisung Anfang bis Mitte Juli. Anschließend beginnt die Einstellung neuer Lehrkräfte. Beendet wird die Personalplanung wieder voraussichtlich Ende Juli durch die Mitteilung der namentlichen Zuweisungen der Neueinstellungen, Mobilen Reserven und Studienreferendarinnen und -referendare.

Integrierte Lehrerreserve

Auch für das Schuljahr 2024/2025 erfolgt die Zuweisung der Stunden für die integrierte Lehrerreserve in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst können im Rahmen der Unterrichtsplanung in Abhängigkeit von der Schülerzahl folgende Stunden eingeplant werden:

Schülerzahl gemäß Prognose Wochenstunden für die Integrierte Lehrerreserve
bis 750 15
751 bis 1.100 19
ab 1.101 23

 

Zusammen mit der Mitteilung der geplanten Personalzuweisungen Anfang Juli erhalten die Schulen Auskunft darüber, mit welchem (darüber hinausgehenden) exakten Umfang im Schuljahr 2024/2025 gearbeitet werden kann; die Zuweisung von Lehrerwochenstunden liegt dann entsprechend über dem Anforderungsumfang der Schule.

Dringend zu beachten ist: Der Einsatz in der Integrierten Lehrerreserve ist Teil der Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft. Für die Erfüllung dieser Dienstpflicht sind ausschließlich tatsächlich gehaltene Unterrichtsstunden maßgeblich. Am Ende des Schuljahres muss eine Wochenstunde in der Integrierten Lehrerreserve mit 37 Einzelstunden Unterricht hinterlegt sein. Der Einsatz einer Lehrkraft in der Integrierten Lehrerreserve muss nachvollziehbar über das ganze Schuljahr hinweg dokumentiert sein.

Neu ist in Absprache mit dem HPR, dass Gymnasien mit einer hohen Zahl an schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Lehrkräften zwei zusätzliche Stunden für die Integrierte Lehrerreserve bekommen.

Schülerzahl gemäß Prognose Mindestanzahl der Lehrkräfte mit einem GdB ≥ 50 oder ihnen Gleichgestellte
bis 799 7
ab 800 9

 

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