Knapp 700 Beförderungen und Höhergruppierungen zum November 2025
Es gibt zum 01. November 2025 insgesamt 557 Beförderungen nach A14 und 125 nach A15 sowie neun Höhergruppierungen nach E14 und zwei nach E15.
| Beförderung nach | Anzahl der Beförderungen | Kohortendatum bis einschließlich |
|---|---|---|
| A14 | 557 (359 w, 198m) | Oktober 2022 |
| A15 | 125 (64w, 61m) | April 2028 |
Mit den in den Nachtragshaushalt eingebrachten 238 zusätzlichen Stellenhebungen, ein Verhandlungserfolg des bpv, können in diesem November etwa doppelt so viele Beförderungen nach A14 vorgenommen werden, wie ohne diese Hebungen möglich gewesen wären. Dafür geht unser Dank an die Entscheidungsträger im Bayerischen Landtag und alle, die uns auf dem Weg unterstützt haben. Damit verlängert sich die zusätzliche Wartezeit für eine Beförderung nach A14 nicht noch weiter, sondern verkürzt sich geringfügig, was sich auch auf die noch zukünftigen Beförderungen auswirken wird. Dennoch ist eine zusätzliche Wartezeit von etwas über drei Jahren noch klar zu lang.
Die regulären Beförderungen bewegen sich aufgrund von viel zu wenig freien Beförderungsstellen weiterhin sowohl bei A14 als auch A15 unter dem Durchschnitt der Vorjahre. Prekär ist die Lage bei den A14 Beförderungen: Durch große Kohorten wird sich die Beförderungswartezeit voraussichtlich wieder ungünstig entwickeln. Zusätzliche Wartezeiten von drei Jahren und mehr sind demotivierend! Notwendig sind sowohl eine Steigerung der Attraktivität des Gymnasiallehramts als auch eine bessere Anerkennung der Leistung unserer engagierten Kolleginnen und Kollegen. Diese Argumente bringt der bpv kontinuierlich vor. Der bpv und seine Hauptpersonalräte werden sich auch zukünftig mit Nachdruck für eine Verbesserung der Beförderungssituation einsetzen.
Das Kohortendatum gibt nicht den realen Beförderungstermin an. Es hat eher die Bedeutung einer Platzziffer, die jeder Lehrkraft zugewiesen wird, und hängt wesentlich von der neuesten periodischen Beurteilung ab. Für die Beförderung nach A14 ist zudem das Datum der Lebenszeitverbeamtung entscheidend. Für die Beförderung nach A15 zählen für die Berechnung das Datum der Beförderung nach A14 sowie Wertigkeiten und Übertragungszeitpunkte von Funktionen.
Mitgliedern des bpv steht ein Beförderungsrechner zur Verfügung, mit dem das individuelle fiktive Beförderungsdatum (Kohortendatum) berechnet werden kann. Diesen, sowie weitere Informationen und Diagramme zu Beförderungszahlen und Wartezeiten, finden Sie hier. Beförderungen und Höhergruppierungen unterliegen der Mitbestimmung der Personalvertretung nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG. Der HPR dankt den örtlichen Personalräten für ihre Zustimmung, hätte aber, wie diese auch, gerne noch deutlich mehr Beförderungen zugestimmt. Den Kolleginnen und Kollegen, die befördert werden konnten, gratulieren wir herzlich!