Stellenangebot: Gymnasiallehrkraft (m/w/d) für die Stabsstelle Berufspolitik

Konstituierung und erste Schritte im neu gewählten ÖPR

Auch wenn die konstituierende Sitzung vor dem 31. Juli 2026 stattfindet, beginnt die Amtsperiode in der Regel erst mit dem 01. August 2026. Ausnahmefälle sind gegeben, wenn an der Dienststelle zuvor kein Personalrat bestand. In diesem Fall beginnt die Amtsperiode mit der Konstituierung. Die Konstituierung richtet sich nach Art 32 Abs. 1 und 2, Art. 33 BayPVG. Zunächst wählt jede Gruppe (Gruppe der Beamten, Gruppe der Arbeitnehmer) ihr Vorstandsmitglied und ihr stellv. Vorstandsmitglied. Umfasst eine Gruppe nur eine Person, ist diese als Vorstandsmitglied gesetzt. In einem zweiten Schritt wird aus den bei den Vorstandsmitgliedern in geheimer Wahl der oder die Vorsitzende mit einfacher Mehrheit gewählt. Das neu konstituierte Gremium gibt der Schulleitung und dem Kollegium bekannt, wer dem ÖPR vorsitzt und wer die Stellvertretung übernimmt. Es meldet der Schulleitung so zeitnah wie möglich, wie die Freistellungen für die ÖPR-Tätigkeit für das kommende Schuljahr zu verteilen sind. Dafür ist eine Beschlussfassung nach der Konstituierung erforderlich. Die Ansprechbarkeit per Mail / Telefon während der Schulferien sollte möglichst zeitnah besprochen und der Schulleitung und dem Sekretariat mitgeteilt werden. Personalräte, die Mitglieder im bpv sind, melden ihre Wahl im bpv, um den ÖPR-Newsletter erhalten zu können. Dies ist im Nutzerkonto unter www. bpv.de > Mitgliederbereich > Nutzerkonto > Daten ändern (Rubrik “Besondere Dienstaufgaben / Funktionen”) möglich oder per Mail an die Geschäftsstelle unter bpv@bpv.de.

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!